Tag Archives: Haushaltskontrolle

Korrekturverweigerung

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Derzeit fließen jährlich rund 90 Prozent der etwa 120 Milliarden Euro an Einnahmen wieder retour an Empfänger in den 27 EU-Mitgliedstaaten. Rund zwei Drittel in Landwirtschaft und Kohäsion. In den letzten sechzehn (!) Jahren konnte der Europäische Rechnungshof in diesen beiden Politikbereichen keine positive Zuverlässigkeitserklärung erteilen. Die Zahlungen „seien im wesentlichem Ausmaß mit Fehlern behaftet“ und die Kontrollsysteme seien nur „bedingt wirksam,“ heißt es im Jahresbericht 2010. Und: Alleine im Bereich Kohäsion hätten im Haushaltsjahr 2009 mindestens 1,5 Milliarden Euro „nicht erstattet werden dürfen.“


Auch wenn die Ursache hauptsächlich Formalfehler und weniger Korruption sind, darf eine Korrektur von unrechtmäßigen Zahlungen nicht systematisch verweigert werden. Das ist jedoch der Fall. Die „Einziehungsquoten sind nach wie vor niedrig“ heißt es im Jahresbericht 2009 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Das bestätigt auch ein aktueller Bericht der EU-Kommission. Daraus geht hervor, dass seit 1994 alleine im Bereich der Kohäsionspolitik rund 2,5 Milliarden Euro (!) unrechtmäßig ausgezahltes Steuergeld bis zum 30. Juni 2011 noch immer nicht eingezogen wurde. Eine Praxis, die zu weiteren Unrechtmäßigkeiten nur so einlädt.


Gemäß Artikel 317 des Vertrags von Lissabon führt die EU-Kommission den Haushalt „zusammen mit den Mitgliedstaaten“ aus, aber „in eigener Verantwortung.“ Sprich, rund 80 Prozent der EU-Ausgaben werden zur Verwaltung an die Mitgliedstaaten delegiert, die Verantwortung bleibt jedoch bei der EU-Kommission. Ja, dieses geteilte Management schafft diffuse Verantwortlichkeiten, je nach politischer Einstellung variable Schuldzuweisungen und höchste Fehlerquoten. Trotzdem, die Letztverantwortung trägt die EU-Kommission und dieser muss sie gerecht werden. Denn so lange der Brüssler Subventionsverteilerkreis die Achillesferse der europäischen Gemeinschaftsidee ist, wird er Projektionsfläche für rechts-nationale Geister à la Mölzer oder Le Pen bleiben.


Österreich: EU zahlt 500% mehr für Geheim-Projekte

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Trotz ihres angeblich transparenten Finanzsystems deklariert die Kommission immer mehr Zahlungen als “geheim”. Oft zu Unrecht. Martin Ehrenhauser ist “Geheimprojekten” der EU auf der Spur und sagt, dass viele Projekte zu Unrecht als “vertraulich” klassifiziert wurden.


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Vertraulichkeitstransparenz

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Gemeinsam mit der Financial Times Deutschland (FTD) enthüllen wir
auf der Titelseite ihrer heutigen Ausgabe einen Anstieg der geheimen EU-Zahlungen zwischen den Jahren 2007 und 2010 um 464 Prozent. Laut dem Finanztransparenzsystem wurden im Jahr 2010 insgesamt 342 Projekte im Gesamtwert von 408 Mio. Euro von der Europäischen Kommission als „vertraulich“ klassifiziert. Im Jahr 2007 gab es nur 104 solcher Posten über 87 Mio. Euro. Die Kommission musste nach mehrmaligen Nachfragen eingestehen, dass einige Zahlungen falsch klassifiziert wurden: „Wegen eines Verwaltungsfehlers.“ Darunter 127 Mio. Euro für Gehaltszahlungen an palästinensische Beamte und 59,1 Mio. Euro für ein IT-System in Honduras.


Bereits vergangenes Jahr musste die EU-Kommission nach einer parlamentarischen Anfrage eingestehen, dass Überweisungen von über 79 Mio. Euro für Gesundheits- und Wasserversorgung nach Moldawien „fälschlicherweise als ‚vertraulich’ eingestuft“ wurden. In der Anfragebeantwortung versicherte die Kommission jedoch, dass Fehler „systematisch korrigiert“ werden. Diesem Versprechen ist die Kommission bis heute nicht nachgekommen.


Damit wurden bereits zum wiederholten Male von der EU-Kommission Ausgaben fälschlicherweise als vertraulich deklariert. In diesem Fall kann man nicht mehr von Schlamperei ausgehen. Es besteht der Verdacht, dass die EU-Kommission einfach das Label ,geheim‘ auf umstrittene Projekte klebt, um sich unangenehme Nachfragen zu ersparen. Transparenz ist einer der maßgeblichen Grundsätze für die Ausführung des EU-Haushaltsplanes. Vertraulichkeit bei Ausgaben von Steuergeldern sollte nur in außerordentlichen Ausnahmenfällen gewährt werden. Durch neue parlamentarische Anfragen werden wir weiter für Transparenz zu sorgen.


Die vertraulichen Zahlungen laut Finanztransparenzsystem im Detail:
(Stand: Veröffentlichung der Zahlungen für 2010 am 30. Juni 2011):


2007: 87.998.287,66 Euro
2008: 75.805.237,94 Euro
2009: 237.842.216,68 Euro
2010: 408.583.009,78 Euro


Financial Times Deutschland: Angestrengt geheim; 22. Juli 2011.
Parlamentarische Anfrage zu den Projekten in Moldawien; 19. Oktober 2010.
The Bureau of Investigative Journalism: Bureau Recommends: Secret EU payments up by 464%; 22. Juli 2011.
Wissen.de: Brüssels falsche Geheimnisse; 23. Juli 2011.
Österreich: EU zahlt 500% mehr für Geheim-Projekte; 23. Juli 2011.

FTD: Angestrengt geheim

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Wenn es um seinen Apparat geht, gerät Janusz Lewandowski ins Schwärmen. “Nur sehr wenige Behörden weltweit”, lobt der EU-Steuerkommissar, “nehmen die Transparenz ihrer Finanzen so ernst wie wir.” Dafür hat die EU sogar ihr eigenes Finanztransparenzsystem” Doch das System wird immer undurchsichtiger. Immer mehr Projekte werden als vertraulich klassifiziert und bleiben damit geheim. Doch immer wieder werden die Projekte fälschlichwerweise als vertraulich eingestuft. Ein Versehen? Martin Ehrenhauser ist misstrauisch: “Kleben die Kommissionsleute einfach das Label ‘geheim’ auf umstrittene Projekte, um sich Nachfragen zu ersparen?” Der gesamte Artikel als pdf.

Zeit ist überreif, die Unkultur des Schweigens zu beenden

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Für einen Kulturwandel in den EU-Institutionen: Menschen, die gegen Korruption und Misswirtschaft ankämpfen, gehören geschützt.


Whistleblower – auf gut Deutsch: Hinweisgeber – sind Menschen, die illegales Handeln oder Missstände nicht länger schweigend hinnehmen, sondern aufdecken – meistens geschieht das im Interesse der Allgemeinheit. Dem gegenüber steht der Wunsch der Betroffenen nach Schutz von vertraulichen Daten, Amts- und Geschäftsgeheimnissen. Dieses Spannungsverhältnis führt oftmals zu einem jahrelangen Machtkampf auf juristisch dünnem Eis, dessen Dynamik nicht selten den Whistleblower selbst zermürbt und als abschreckendes Beispiel Folgeschäden verursacht.

Klare Gesetze für einen geordneten Ablauf, eine ausgewogene Balance aus Schutz und Sanktionen sind daher essenziell im Kampf gegen Korruption und Misswirtschaft. Der Wille, solche Gesetze zu beschließen und konsequent zu vollziehen, spiegelt dabei den Wert von Transparenz innerhalb einer Gesellschaft oder Organisation wider.

Im deutschsprachigen Raum werden angehende Whistleblower oftmals mit den Worten gewarnt: „Die Menschen lieben den Verrat, aber nicht den Verräter.“ Eine Volksweisheit, die eine weit verbreitete Missinterpretation des Begriffs und die Unkultur des Schweigens schonungslos offenbart. Denn dort, wo Whistleblowing mit Verrat assoziiert und nicht klar davon abgetrennt wird, hat Transparenz keine Chance, und Korruption wird stillschweigend toleriert.


Obama erkannte den Mehrwert
Doch Whistleblower schaffen einen Mehrwert. US-Präsident Barack Obama hat das erkannt: Sie „sind oft die beste Informationsquelle gegen Verschwendung und Korruption“. Allein im Jahr 2005 spülten Whistleblower rund zehn Milliarden US-Dollar an Rückzahlungen in die US-Staatskassen – weit mehr als die US-Regierung durch ihre Kontrollinstitutionen erzielte. Die Tendenz ist steigend, vor allem seit 1986.

Damals wurde der „Fals Claim Act“ (FCA) erweitert. Whistleblower werden nun am finanziellen Erfolg beteiligt. So bekam ein ehemaliger Whistleblower 51,5 Millionen US-Dollar, nachdem durch seine Arbeit das Medikament „Bextra“ 2005 vom Markt genommen werden konnte und das Pharmaunternehmen eine Strafzahlung von 2,3Milliarden US-Dollar an den Staat überweisen musste.

Ein übertriebener Mechanismus, den es freilich kritisch zu hinterfragen gilt. Denn eine schlichte Zahlung in einen Whistleblower-Hilfsfonds wäre wohl zweckentsprechender. Eine gewisse Vorbildrolle im Bereich der Whistleblower-Gesetzgebung muss man dem angelsächsischen Raum trotzdem zugestehen, auch wenn – durch den Umgang mit dem vermeintlichen WikiLeaks-Zulieferer Bradly Manning und dem NSA-Whistleblower Thomas Drake – derzeit ein bedenklicher Schatten über dieser Rolle schwebt. Wie in Österreich herrscht in den Europäischen Institutionen die Unkultur des Schweigens. Whistleblower werden nicht als Chance erkannt, sondern erfahrungsgemäß wie Feinde der Europäischen Gemeinschaft behandelt.

Positivbeispiele sucht man vergebens. Ein zeitgemäßes Whistleblower-Regelwerk existiert nicht. Die Reformbestrebungen der letzten Jahre beschränken sich auf teure Studien. So zum Beispiel 2006: Damals gab das EU-Parlament eine wissenschaftliche Arbeit über Whistleblowing in Auftrag. Das Ergebnis: Die existierenden Regeln „müssen komplett überarbeitet werden“.

Vor zwei Wochen wurde im Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments abermals eine Studie präsentiert. Das von PricewaterhouseCoopers präsentierte Resultat lautet wenig überraschend: Die derzeitigen Regeln für Whistleblowing sind „kein effektives Instrument, um Korruption und Interessenkonflikte in den EU-Institutionen zu bekämpfen“.


Jahrelanger Stillstand
Seit Jahren herrscht somit Stillstand. Das bestätigt auch Marta Andreasen. „Keine Institution hat in den letzten fünf Jahren etwas gemacht“, sagt die ehemalige Whistleblowerin, Ex-Chefbuchhalterin der EU-Kommission und jetzige Europaabgeordnete.

Den Kern der gesetzlichen Reformbestrebungen bilden Artikel 22a und 22b des Europäischen Beamtenstatuts. Diese beiden Artikel regeln seit 2004 nur bruchstückhaft, was man allgemein unter Whistleblowing versteht. Es fehlt an elementaren Bausteinen. Benötigt werden eine detaillierte Definition von Whistleblowern sowie präzise Rechte und Pflichten für die EU-Institutionen und den Whistleblower.

Dazu gehören auch genaue Bearbeitungsfristen für die zuständigen EU-Behörden, ein Recht für jeden Whistleblower auf Anhörung und Information, gezieltes Training für EU-Beamte sowie eine von den EU-Institutionen unabhängige Anlaufstelle, die anonym über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten aufklärt. Diese und ähnliche Reformvorschläge hat unter anderem Guido Strack, Vorsitzender des deutschen Vereins „Whistleblower-Netzwerk“, kürzlich dem Haushaltskontrollausschuss vorgelegt.


Neue Gesetze allein reichen nicht
Die derzeit geplante Reform des EU-Beamtenstatuts bietet eine seltene Chance, dies umzusetzen. Ein erster Entwurf der Europäischen Kommission wird dem EU-Parlament voraussichtlich nach der Sommerpause übermittelt. Wie umfangreich dieser Vorschlag sein wird – und ob Artikel 22a und 22b dabei eine Rolle spielen –, ist noch unklar. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es am EU-Parlament liegen wird, dies vehement einzufordern.

Der Rechtsausschuss (JURI) des Europaparlaments ist in diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren jedenfalls federführend, und die deutsche Sozialdemokratin Dagmar Roth-Behrendt wurde als Berichterstatterin ernannt.

Doch neue Gesetze allein werden nicht ausreichen. Denn in einer Situation, in der man von Korruptionsverdacht erfährt, in der plötzlich nur noch zwei Entscheidungsmöglichkeiten existieren – nämlich Schweigen oder Aufdecken –, ist oftmals das individuelle moralische Verständnis das bestimmende Element der Entscheidung.

Unsere Gesetze können das Savoir-vivre jedoch nicht ersetzen, aber sie pädagogisieren. Daher können sie nur fördern, was eigentlich notwendig ist, nämlich einen Wandel der Unkultur des Schweigens hin zu einem System mit Wertschätzung für Menschen, die sich gegen Korruption und Misswirtschaft einsetzen.


Anstand nicht länger bestrafen
Anstand darf nicht länger bestraft werden. Und in diese Richtung muss die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen gestärkt werden.

Eine Aufarbeitung vergangener Whistleblower-Fälle durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss – und, wenn notwendig, eine Rehabilitierung von betroffenen Personen – wäre ein geeigneter erster Schritt. Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Korruptionsfälle ist die Zeit überreif für ein lebendiges Bekenntnis zur offenen Demokratie und für mehr Transparenz.


Dieser Gastkommentar von Martin Ehrenhauser erschien in der Tageszeitung “Die Presse”, 8. Juni 2011.

Rede im Plenum des Europäischen Parlaments, 6. Juni 2011.


Tagesanzeiger: 250′000 Euro für einen Flug mit Privatjet

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Horrende Summen für Privatflüge, Cocktailparties, Luxushotels und Tiffany-Schmuck für protokollarische Geschenke: Laut britischen Journalisten, die sich auf eine Anfrage von Martin Ehrenhauser beziehen, leisten sich EU-Spitzenfunktionäre fragwürdige Ausgaben.

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El Mundo: Denuncian que la CE gasta millones en jets privados, hoteles, regalos y fiestas

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Skandal um die Privatjet Benutzung durch die Kommission im spanischen El Mundo.


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Wiener Zeitung: EU-Millionen für Privatjets

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Eine Recherche des angesehenen Londoner “Bureau of Investigative Journalism”, das sich auf eine Anfrage von Martin Ehrenhauser bezieht, legt Ausgaben der EU-Kommission für Privatjets, Partys, Luxushotels und Schmuck in Millionenhöhe offen.

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Die Presse: EU-Kommission: Teure Privatjets

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Die EU-Kommission hat in den vergangegen fünf Jahren mehr als 7,5 Millionen Euro für Reisen mit Privatjets ausgegeben. Dies geht aus einem Bericht des “Guardian” hervor, der sich auf eine parlamentarische Anfrage von Martin Ehrenhauser stützt.

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Österreich: So prassen die EU-Chefs

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Gemeinsam mit dem britischen Bureau of Investigative Journalism (TNIJ) und dem Guardian deckt Martin Ehrenhauser Verschwendungen in der EU auf.

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