Um unfassbare 720.000 Euro wurden von der EU im Jahr 2005 sechs Nacktscanner angekauft. “Die Anschaffung der mittlerweile völlig veralteten Nacktscanner war ein Irrsinn. Sie waren nie im Einsatz”.
Martin Ehrenhauser kritisiert in der Tageszeitung HEUTE, dass EU-Beamten beim Europäischen Gerichtshof ein Eilverfahren beantragt haben, um doch noch 3,7% Gehaltserhöhung durchzusetzen. Pikant dabei: Die mit 20.000 Euro Montasgehalt schon üppig bezahlten Richter profitieren von der Erhöhung selbst.
Morgen Donnerstag werden am Parkdeck P1D die Parlamentsnacktscanner einer öffentlichen Leibesvisitation unterzogen. 2005 kaufte das EU-Parlament terrorängstlich auf Empfehlung eines “externen Beraters” sechs Ganzkörperscanner zum Preis von je 120.955 Euro. Drei Geräte für Straßburg und drei für Brüssel. In diesen Tagen werden die “Rapiscann Secure 1000” nach genau null Einsätzen verkauft und für Interessierte in der Parlamentsunterwelt zur Schau gestellt. Bis 1. März dürfen Angebote von nicht weniger als 65.000 Euro pro Stück eingereicht werden. Am 12. März erfolgt in einer öffentlichen Sitzung die zeremonielle Angebotsöffnung.
Weniger als acht Sekunden dauert ein Scanvorgang mit den Geräten. Vermutlich mehr Zeit als für den 725.730 Euro teuren Ankauf an Gedanken investiert wurde. Denn die Nacktscanner wurden zu einem Zeitpunkt gekauft, an dem selbst das EU-Parlament noch nicht über den Sinn und Unsinn solcher Geräte entschieden hat. Im Gegenteil. Selbst drei Jahre später, in einer Entschließung des Europaparlaments im Oktober 2008, wurde die Auffassung vertreten, “dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, um eine Entscheidung zu treffen.” Darauf hin wurde die erst im März 2008 überarbeitete Verordnung, die den europaweiten Einsatz der Nacktscanner regeln sollte, ausgesetzt.
Bis jetzt ist die EU auf der Suche nach einer neuen einheitlichen Rechtsgrundlage. In einigen Ländern wie in England oder auch in den Niederlanden werden diese Geräte bereits eingesetzt. Verkehrskommissar Siim Kallas wird im April einen Report vorlegen, der als Entscheidungshilfe für das Ministerratstreffen im Juni dienen soll. Für den EU-Datenschutzbeauftragten bescheren die Körperscanner “erniedrigende Erfahrungen.” Für mich sind sie ein weiterer Beweis für die Unverhältnismäßigkeit der Terrorbekämpfung. Die einzig richtige Verwendung dieser Geräte wäre als Grundrechtsmahnmal an gut frequentierten öffentlichen Plätzen.
Viktor Horta und Paul Hankar ist es zu verdanken, dass man oftmals ins Schwärmen gerät über die elegant und kunstvoll geschwungenen Linien der Brüssler Jugendstilarchitektur. Eine Baukunst von Ehrlichkeit, bei der alles verbunden und aufeinander abgestimmt ist, mit klaren, wenn auch verspielten Vorstellungen. Doch von diesem Feingefühl bis zur ökonomischen Symmetrie des Europaviertels ist es nicht nur architektonisch ein Quantensprung. Die zentimetergenau in die Landschaft einbetonierten EU-Kolosse aus Stahl und Glas haben mit der eigentlichen Brüsseler Wirklichkeit nichts gemein. Sie wirken uninspiriert und geistlos. Einfallsreichtum findet man lediglich bei den juristischen Spitzfindigkeiten der EU-Beamten, wenn es um die Vergabe dieser öffentlichen Zweckbauten geht.
Zum Beispiel beim Bau der 340 Millionen teuren Parlamentsgebäuden Willy Brandt und József Antall. Phantasievoll wurde ein langfristiger Pachtvertrag mit dem privaten Investor “SA Promotion Léopold” abgeschlossen um so einen breiten, öffentlichen Wettbewerb zu umgehen. Die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde OLAF ermittelte daraufhin nur zaghaft und schlussendlich mehr gegen den aufdeckenden Journalisten Jürgen Stoldt. Selbst der EU-Ombudsmann kam zum Schluss, dass das von OLAF an den Tag gelegte enge Verhältnis seines Mandats dazu führen könne, dass “OLAF seine Aufgabe (…) nicht erfüllen könne.”
Ein im Oktober 2009 gefälltes EuGH-Urteil bringt den Motor der Bürokratenphantasie wieder in Schwung. Der Europäische Gerichtshof verurteilte das Vergabeverfahren rund um den Bau von vier Messehallen in Köln. Die beiden Fälle weisen signifikante Parallelen auf und die Richter kamen zu dem Urteil, dass ein europaweites öffentliches Ausschreibungsverfahren stattfinden hätte müssen. Erschreckend die Deckungsgleichheit der Universalität der Misswirtschaft mit der Charakterlosigkeit der Architektur des Brüssler Quartier Léopold.
Zwangsläufig ergeben sich dabei viele Fragen. Mein Fragenkatalog an Klaus Welle, den deutschen Generalsekretär des EU-Parlaments, wurde heute übermittelt. Für mich ist das Urteil eine Chance, die Vertragssituation zu Gunsten der Steuerzahler nochmals zu modifizieren. Was die Bürokratie wohl dazu meint?
Martin Ehrenhauser kritisiert in der Tageszeitung ÖSTERREICH die hohen Kosten für das Wiener Informationsbüro des Europäischen Parlaments. Insgesamt 1.616.221 Euro wurden im Jahr 2008 dafür ausgegeben. Allein die Gebäudekosten betrugen allerdings 841.761 Euro. Nur in Sofia wird in Relation mehr für Gebäude ausgegeben als in Wien. 433.923 Euro entfällt auf das Personal und nur 370.537 Euro werden tatsächlich für Informationstätigkeiten verwendet.
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