21. Jun 2012

SWIFT-Abkommen: Die unmögliche Kontrolle von Geheimnissen

Im Juni 2010 hat das EU-Parlament das umstrittene „SWIFT-Abkommen“ zur Übermittlung von Banktransaktionsdaten an die USA angenommen. Aufgrund von datenschutzrechtlichen Bedenken scheiterte es wenige Monate zuvor noch im Plenum. Erst die Installation eines Kontrollbeamten in Washington, als Ergebnis der Nachverhandlungen, führte zu einer breiten Mehrheit von 484 zu 109 Stimmen bei 12 Enthaltungen.

Heute diskutierten im Innenausschuss des EU-Parlaments (LIBE) der Referatsleiter der DG Home Reinhard Priebe, Europol-Chef Rob Wainwright sowie die JSB-Vorsitzende Isabel Cruz mit den EU-Abgeordneten über den zweite Kontrollbericht der Kontrollinstanz Europol Joint Supervisory Body (JSB). Das Problem dabei: Der Bericht ist, wie bereits der erste Kontrollbericht, als EU SECRET eingestuft, die dritte von vier Geheimhaltungsstufen. Danach gibt es nur noch TOP SECRECT.

Als Diskussionsgrundlage diente daher lediglich eine dreieinhalb Seiten umfassende Zusammenfassung des JSB. Eine ausreichende Kontrollfunktion durch das EU-Parlament wurde damit verhindert. Die Begründung für die Geheimhaltung: Die USA halten die Daten für zu sensibel für die Öffentlichkeit. Die niederländische Liberale Sophie in `t Veld stellte daher zu Recht die Frage: „Wie soll geprüft werden, ob die Reglungen des Abkommens eingehalten werden, wenn der Bericht nicht öffentlich ist?“

Wie notwendig eine Kontrolle wäre, zeigt bereits die Kurzfassung:

  1. Die Datenschutzbehörde, die beratend zur Seite steht, wurde nicht ausreichend gehört bzw. deren Empfehlungen nicht vollständig umgesetzt.

  2. JEDE Anfrage der USA zur Datenübermittlung wurde bisher positiv beantwortet.

  3. Europol als Kontrollbehörde hat selbst keine Einsicht in die Daten, die SWIFT übermittelt. Es liegen keine Informationen der USA vor, wie viele Daten bisher tatsächlich übermittelt wurden.

  4. Europol erhält durchschnittlich jeden Monat eine Anfrage, die im Normalfall einen Zeitraum von einem Monat abfragt. Das bedeutet, dass die USA Zugriff auf die Daten jedes einzelnen Tages jedes Jahres haben.

  5. Noch immer spielen mündliche Anfragen eine tragende Rolle bei der Zustimmung zu einer Datenübermittlung, obwohl festgelegt wurde, dass derartige Anfragen ausschließlich schriftlich zu stellen sind.

Die Reaktion der EU-Kommission auf die Kritik: In Washington soll ein weiterer Mitarbeiter eingestellt werden, der die Datenströme überwacht. Chapeau! Ab September soll der Beamte die Aufgabe übernehmen und den bisherigen Mitarbeiter unterstützen. Ob dadurch allerdings die angesprochenen Probleme gelöst werden können, darf mehr als bezweifelt werden.

Eine bedeutende Kontrollfunktion bei der Datenübermittlung hat Europol inne. Der Chef Rob Wainwright nutzte seine Redezeit jedoch lediglich, um das Abkommen lobend zu erwähnen. Auf die Kritik an den einzelnen Punkten ging er nur kursorisch ein: Er habe festgestellt, dass es verschiedene Ansichten bei der Auslegung des Abkommens gebe. Künftig werde man den Datenschutzbeauftragten stärker miteinbeziehen.

Dass bisher alle Anfragen der USA durch Europol positiv beantwortet wurden, ist leicht erklärt: „Europol hat ein erhebliches Eigeninteresse, die US-Ersuchen (…) positiv zu bewerten. (…) Nach den Reglungen (…) des Abkommens partizipiert Europol an den auf der Grundlage der Ersuchen an US übermitteltenden Daten. Diese Daten sind für Europol von wesentlicher Bedeutung zur Erfüllung seiner Aufgaben (…). Eine Nichtbestätigung der Rechtskonformität der US-Ersuchen stände mithin in Widerspruch zu dieser Interessenlage.“ (Schaar, Peter: E-Mail vom 14. Juli 2011.)

Die berechtigte Frage, die der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar in den Raum stellt: „Kann und will Europol die ihm zugewiesene Wächterfunktion überhaupt angemessen wahrnehmen?“  Die Antwort drauf ist klar. Nein. Es bleibt die Erkenntnis: Das SWIFT Abkommen und der unverhältnismäßige Datentransfer gehören abgeschafft.