Tag Archives: Datenschutz

diepresse.com: ACTA: Website-Blockaden nach Unterzeichnung

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Bis auf fünf Staaten haben alle EU-Mitglieder unterschrieben.Ein Mitglied des Handelsausschusses trat aus Protest gegen ACTA zurück. Martin Ehrenhauser kündigte Widerstand gegen das Abkommen an. Der gesamte Artikel auf diepresse.com.

ORF.at: Österreich unterzeichnet Anti-Piraterie-Abkommen ACTA

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Österreich hat heute in Tokio das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) gemeinsam mit einem Vertreter der EU und 21 anderen EU-Staaten unterzeichnet. Martin Ehrenhauser sieht durch ACTA die „Grundrechte der österreichischen und europäischen Bürger bedroht“. Er will sich für eine Verhinderung des Abkommens einsetzen. Der gesamte Artikel auf ORF.at.

derStandard.at: EU-Parlamentarier kritisieren ACTA-Unterzeichnung

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“Massiver Eingriff in digitale Grundrechte” – Ehrenhauser will Anti-Piraterie-Abkommen im EU-Parlament verhindern. Der gesamte Artikel auf derStandard.at.

futurezone.at: EU und 22 Mitgliedsstaaten unterzeichneten ACTA

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Die EU und 22 Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, haben am Donnerstag in Tokio den umstrittenen Anti-Pirateriepakt ACTA unterzeichnet. Martin Ehrenhauser bezeichnete die Unterzeichnung des Abkommens am Donnerstag in einer Aussendung als “grob fahrlässig”. Es sei Zeit, “einen Schlussstrich unter diesen Irrsinn zu setzen”. Der gesamte Artikel auf futurezone.at.

kleinezeitung.at: EU-Parlamentarier kritisieren ACTA-Unterzeichnung

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Die Unterzeichnung des umstrittenen Anti-Piraterie-Abkommens ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) durch 22 der 27 EU-Mitgliedsstaaten am Donnerstag in Tokio hat österreichische EU-Parlamentarier auf den Plan gerufen. Martin Ehrenhauser Ehrenhauser sieht durch ACTA die “Grundrechte der österreichischen und europäischen Bürger bedroht”. Martin Ehrenhauser will sich in den kommenden Monaten “massiv” für eine Mehrheit im Europäischen Parlament gegen das Abkommen einsetzen, damit ACTA “noch verhindert werden kann”. Der gesamte Artikel auf kleinezeitung.at.

M. Ehrenhauser zu ACTA: “Unterzeichnung grob fahrlässig – EuGH-Gutachten notwendig”

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M. Ehrenhauser zu ACTA: “Unterzeichnung grob fahrlässig – EuGH-Gutachten notwendig”



Brüssel (OTS) – Nach der heutigen Unterzeichung des ACTA-Abkommens muss sich auch das Europäische Parlament wieder verstärkt mit ACTA auseinandersetzen. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser erklärt dazu: “In den kommenden Monaten werde ich mich intensiv dafür einsetzten, dass sich eine Mehrheit im Europäischen Parlament gegen das Abkommen findet und ACTA noch verhindert werden kann.”

Martin Ehrenhauser hat die Unterzeichung des ACTA-Abkommens durch Österreich mit großer Sorge aufgenommen: “Ich sehe die Grundrechte der österreichischen und europäischen Bürger bedroht. Auch das Europäische Parlament wird über ACTA abzustimmen haben. Schon lange fordere ich ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs einzuholen, bevor eine Abstimmung über ACTA stattfinden kann. Die Unterzeichung von ACTA durch Österreich ist daher als grob fahrlässig zu bezeichnen.”

Bereits jetzt gibt es verschiedene Gutachten, die auf eine weitreichende Einschränkung der Grundrechte hindeuten. Darüber hinaus werden auch Staaten, vor allem Entwicklungsländer, von den Auswirkungen des Abkommens betroffen sein, obwohl sie an den Verhandlungen gar nicht teilgenommen haben. Ehrenhauser erklärt dazu abschließend: “ACTA ist von Beginn an völlig schief gelaufen. Es ist Zeit, einen Schlussstrich unter diesen Irrsinn zu setzten. Das Abkommen muss aufgegeben werden.”

EU-Datenschutzreform

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Nach nunmehr 17 Jahren hat die EU-Kommission heute ihre Pläne für eine Reform des EU-Datenschutzrechts vorgestellt. Dabei soll die bisherige Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG durch eine neue Verordnung ersetzt werden. Die Verordnung hat den Vorteil, dass sie im Gegensatz zur Richtlinie direkt in nationales Recht umgesetzt wird und überall in Europa gleich angewendet wird. Die Harmonisierung von Datenschutzrecht in der EU würde den bisherigen Flickenteppich durch einen einheitlichen Rechtsraum ersetzten. EU-Datenschutzrecht wäre somit in allen EU-Mitgliedstaaten grenzüberschreitend einklagbar. Der heutige Vorschlag der EU-Kommission ist daher unterstützenswert, hat aber ein einigen Stellen noch Luft nach oben.


Gerade im Bereich des Profiling muss es restriktivere Vorgaben geben. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Bürger direkt ihre Rechte beim EuGH einklagen dürfen. Beim Vorschlag einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ab 250 Mitarbeitern einzuführen, sollte man sich am deutschen Datenschutzrecht orientieren, das eine deutlich niedrigere Anzahl an Beschäftigten vorsieht. Zur Erinnerung: Das Datenschutzgesetz 2000 in Österreich schreibt zu keiner Zeit einen betrieblichen Datenschutzbeauftragen vor.


Verbesserungsansätze gibt es auch beim Vorhaben die bisheriger Kooperation der nationalen Datenschutzbeauftragen, in Form der Art. 29 Gruppe, durch ein „European Data Protection Board“ zu ersetzen. Denn es ist doch ein Treppenwitz der Kommission, dass sie sich für unabhängige Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten mittels Vertragsverletzungsverfahren einsetzt, siehe etwa Österreich, Deutschland und Ungarn, aber auf europäischer Ebene versucht die Kompetenzen an sich selbst zu reißen. Das neue Board muss ebenfalls absolute Unabhängigkeit genießen.


Mit der Unabhängigkeit der Behörden allein ist es allerdings nicht getan. Nur wenn die nationalen Datenschutzbehörden auch angemessen ausgestattet werden, kann das Gesetz auch durchgesetzt werden. Oft mangelt es an ausreichend fachkundigem Personal. Österreich, aber auch die anderen Mitgliedstaaten, müssen künftig ihr Budget für die Datenschutzbehörden deutlich erhöhen.


Der heute vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission ist sehr umfassend. Viel Zeit zur Analyse blieb daher noch nicht. Der Diskussionsprozess darüber wird jedoch voraussichtlich die nächsten zwei bis drei Jahre andauern. Wir werden in nächster Zeit den Vorschlag genau unter die Lupe nehmen. Auch Diskussionen mit Datenschutzgruppen und interessierten Bürgern zur Reform sind vorgesehen. Über positive Anregungen würden wir uns daher jederzeit sehr freuen.


Kurier: Der gläserne Passagier wird Realität

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Es gilt als “streng geheim”, selbst EU-Parlamentarier durften das Abkommen nur in einem Leseraum nach Unterzeichung einer Geheimhaltungsverpflichtung unter Aufsicht lesen: Die Vereinbarung zwischen den USA und der EU zur Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten. Nun liegt der finale Entuwrf dem Kurier als Leak vor. Martin Ehrenhauser spricht nach der Analyse des Abkommens von einem “Datenwäsche-Trick”.


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futurezone.at: Der gläserne Passagier wird Realität

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Das Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und den USA wurde am Montag ungewollt veröffentlicht. Zuvor war es nur EU-Abgeordneten unter Aufsicht in Lesesälen zugänglich. Eine Analyse der futurezone zeigt, dass sich darin in punkto Datenschutz einige heikle, weil schwammige, Angaben befinden. Kritiker meinen, dass sich die EU-Kommission über den Tisch ziehen hat lassen. Für Martin Ehrenhauser steckt hinter dem Abkommen ein “Datenwäsche-Trick”. Der gesamte Artikel auf futurezone.at.

US-PNR-Abkommen

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Was macht die Europäische Union wenn weltweit mit dem Datenschutzrecht der europäischen Bürger gebrochen wird? Richtig, sie legalisiert diese Vorgangsweise nachträglich anstatt zu sanktionieren und spricht von mehr Rechtssicherheit für den Bürger. Diese Vorgangsweise wählte die EU-Kommission auch bei den Verhandlungen über das Fluggastdaten-Abkommen mit den USA und wurde dabei genüsslich vom US-Heimatschutzministerium über den Tisch gezogen. Mehr Rechtssicherheit bleibt dabei ein Wunsch, denn garantieren könnte dies nur ein internationales Abkommen, dass auch vom US-Senat angenommen werden müsste.


Auch inhaltlich kann das Abkommen grundlegende Forderungen des EU-Parlaments im Bezug auf die Verhältnismäßigkeit, den Datenschutz und die Wahrung der Privatsphäre in keinster Weise erfüllen. Zentral war etwa bei der Datenweitergabe das Umstellen vom Pull-Verfahren auf das Push-Verfahren. Geblieben ist jedoch ein Selbstbedienungsrecht für US-Behörden. Denn sollten Fluglinien die Daten nicht in gewünschter Form übermitteln können, wird dem US-Heimatschutzministerium ein Zugriffsrecht gewährt.


Unverhältnismäßig ist auch die Speicherdauer von 15 Jahren. Laut der EU-Kommissarin Cecilia Malmström werden die Daten zwar bereits nach sechs Monaten anonymisiert, doch damit versucht die EU-Kommission per falschem Gütesiegel die irrsinnig lange Speicherfrist zu rechtfertigen. Denn alle gespeicherten personenbezogenen Daten können innerhalb einer Frist von 15 Jahren von Ermittlungsbehörden im Klartext gelesen werden. Eine echte Anonymisierung erfolgt erst danach. Gelöscht werden die Daten nie.


Insgesamt werden die Daten für fünf Jahre in einer aktiven Datenbank gespeichert und können jederzeit vollständig abgefragt werden. Anschließend kommen die Daten in eine ruhende Datenbank. Dort sind sie weitere fünf Jahre zugänglich – auch im Falle von Verbrechen mit einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Für die nächsten fünf Jahre darf nur noch bei Terrorverdacht zugegriffen werden.


Auch die geplante Evaluierung des Abkommens nach einem Jahr bleibt weit hinter den Ansprüchen zurück. Es ist nicht vorgesehen, dass Datenschutzexperten an der Evaluierung teilnehmen müssen. Eine tatsächliche Evaluierung des Abkommens wird somit von Beginn an ausgeschlossen.


Insgesamt hat die EU-Kommission bei den Verhandlungen versagt. Doch anstatt ihr Versagen einzugestehen, betreibt sie fragwürdige Schadensbegrenzung. So wurde der Vertragsentwurf nur in einem „geheimen Leseraum“ für die EU-Abgeordneten hinterlegt. Den Parlamentariern war es nicht gestattet Notizen zu machen oder über den Inhalt zu reden. Gleichzeitig führte die EU-Kommissarin Cecilia Malmström jedoch exklusiv in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ mit ihrer geschönten Version des Abkommens die Öffentlichkeit hinters Licht. Das Europäische Parlament tut nun gut dran das Abkommen abzulehnen, sich damit weiter an die eigenen Vorgaben zu halten und die EU-Kommission in die Schranken zu weisen.



Kurier: Der gläserne Passagier wird Realität, 29. November 2011.

Futurezone.at: Der gläserne Passagier wird Realität, 28. November 2011.

FM4.orf.at: Flugdaten-Abkommen im Eiltempo, 28. November 2011.

Zeit.de: EU gibt die Daten von Flugpassagieren kampflos preis, 29. November 2011.

Krone.at: Mehr Datenschutz für EU-Passagiere auf US-Flügen, 11. November 2011.

Heise.de: EU-Parlament nickt Fluggastdaten-Abkommen ab, 27. Oktober 2011.


 

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