Tag-Archiv für: Verschwendung

Bild: Pensionen für Abgeordnete kosten Steuerzahler 376,8 Mio. Euro

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Die Kosten der EU-Abgeordnetenpensionen laufen völlig aus dem Ruder. Die Abgeordneten und ihre Hinterbliebenen haben derzeit Versorgungsansprüche in Höhe von 376,8 Mio. Euro. Martin Ehrenhauser meint: „Der Steuerzahler darf für dieses Luxus-Pensionsprivileg nicht zur Kasse gebeten werden, sonst zahlt er doppelt. Einmal für die Verluste des freiwilligen Pensionsfonds und einmal für die 2009 eingeführte Pension.“


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Bild.de: Steuerzahler zahlen 376,8 Mio. Euro für Pensionen

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Die Kosten der EU-Abgeordnetenpensionen laufen völlig aus dem Ruder. Interne Berechnungen des EU-Parlaments enthüllen: Die Abgeordneten und ihre Hinterbliebenen haben derzeit Versorgungsansprüche in Höhe von 376,8 Mio. Euro! Martin Ehrenhauser meint: „Der Steuerzahler darf für dieses Luxus-Pensionsprivileg nicht zur Kasse gebeten werden, sonst zahlt er doppelt. Einmal für die Verluste des freiwilligen Pensionsfonds und einmal für die 2009 eingeführte Pension.“ Der gesamte Artikel auf Bild.de.

Krone: Trotz Krise: 1,1 Milliarden Euro für neue EU-Paläste

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Sparpaket? Euro- Krise? Diese Begriffe dürften die EU- Führung noch immer weitgehend kaltlassen. Wie ein internes Papier des EU- Haushaltskontrollausschusses zeigt, will Brüssel bis 2014 um 1,1 Milliarden Euro Steuergeld neue Beamten- Burgen bauen oder bestehende Objekte erweitern. Martin Ehrenhauser kritisiert: “Durch diese Instinktlosigkeit, in der größten Euro- Krise neue Büropaläste zu bauen, bessert sich sicher nicht das Image der EU.”


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Krone: Trotz Euro-Krise: EU zahlt für Luxusreisen

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Euro-Krise hin, Sparpaket her: Für Luxusreisen hat die EU immer noch Geld. Das deckt jetzt Martin Ehrenhauser auf. Da geht es für die Parlamentarier einmal auf Dienstreise auf die Seychellen und dann nach Teneriffa. Kostenpunkt: bis zu 11.000 Euro pro Mandatar!


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Fehlentwicklungshilfe

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Der Großteil der EU-Entwicklungshilfegelder wird über den Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) bereitgestellt. Zwischen 2008 und 2013 umfasst der zehnte EDF 22,7 Milliarden Euro. Gegenüber dem neunten EDF eine Steigerung von 64 Prozent. Etwa eine Milliarde Euro fließen an die UNO. Wie effizient die UNO mit den europäischen Steuergeldern wirtschaftet, ist für die EU nicht ausreichend nachvollziehbar. Wichtige interne UN-Kontrollberichte werden nicht zur Verfügung gestellt. Nun hat der EU-Rechnungshof stichprobenartig 19 UN-Projekte im Wert von rund 490 Millionen Euro geprüft. Das Ergebnis ist brisant: Millionen versickern weltweit nutzlos.


Bei der Wirtschaftlichkeit, also beim optimalen Verhältnis zwischen den eingesetzten Mitteln und den erzielten Ergebnissen, hatte der EU-Rechnungshof bei 47 Prozent „Mängel festgestellt“. Bei 37 Prozent gab es nur „unzureichende Belege“ und bei lediglich 15 Prozent der Projekte konnten „keine Mängel festgestellt“ werden. In Summe: „Bezüglich der Wirtschaftlichkeit ist festzuhalten, dass die Kommission diesen Aspekt nicht genug beachtet.“ Auch bei der Wirksamkeit, also die Erreichung der angestrebten Ziele, stellte der EU-Rechnungshof bei 37 Prozent der Projekte „schwerwiegende Mängel“ fest oder klassifizierte die Projekte als „nicht zufriedenstellend.“


Als Beispiel wurde etwa ein Minenräumungsprojekt in Afghanistan hervorgehoben: „Das Projekt hat die angestrebten Ergebnisse verfehlt, denn nur 1,6 km2 der in der Beitragsvereinbarung angegebenen 26,6 km2 wurden tatsächlich von Minen gesäubert,“ heißt es. Auch der Kapazitätenaufbau im Südsudan wirft Fragen auf: „Das Projekt endete im März 2009 ohne den wesentlichen Output, die Errichtung von Gebäuden für das Ministerium für Rechtsfragen und für die Justizverwaltung des Südsudan, zu erbringen. Nach mehreren Verzögerungen und Vertragsverlängerungen wurde das Bauunternehmen, an das der Auftrag untervergeben worden war, zahlungsunfähig, und die Bankgarantien stellten sich als Fälschung heraus.“


Insgesamt wurde bei den 19 geprüften Projekten in zwölf Fällen der Zeitrahmen überschritten, wobei der Durchführungszeitraum in „fünf Fällen verdoppelt oder mehr als verdoppelt wurde.“ Als Berichterstatter für den EDF-Entlastungsbericht werde ich in den kommenden Wochen und Monaten diesen Bereich sehr genau unter die Lupe nehmen und passende Lösungsvorschläge ausarbeiten. Eines ist jedenfalls klar: Das EU-Parlament muss auf die UNO weiter Druck ausüben, damit sämtliche UN-Kontrollberichte dem Haushaltskontrollausschuss offengelegt werden. Eine Finanzkontrolle ohne Dokumenteneinsicht wäre eine Farce.


Bericht des Europäischen Rechungshofs, Sonderbericht Nr. 3, 2011.

Kronen Zeitung: EU-Skandal um Hilfsgelder; 4. November 2011.


Krone: EU-Skandal um Hilfsgelder

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Bild: EU-Beamte sollen auf Gehaltserhöhung verzichten

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Krone: In EU Milliarden falsch ausgegeben – Hahn im Schussfeld

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Der EU-Rechungshof kritisiert fehlerhafte Ausgaben in Milliardenhöhe. Martin Ehrenhauser rechnet dem österreichischen EU-Kommissar Hahn 2,9 Milliarden an fehlerhaften Abrechnungen vor.


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Zahlloser Tiger

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Jährlich kontrolliert der Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments im Zuge der Entlastungsverfahren die Ausführung des EU-Haushaltes. Mit großer Mehrheit verweigerte das EU-Parlament heute in Straßburg dem Rat zum zweiten Mal die Entlastung für das Haushaltsjahr 2009. Damit geht der jahrelange Machtkampf zwischen EU-Parlament und Rat in eine entscheidende Phase. Der Hintergrund: Der Rat verwehrt seit Jahren die parlamentarische und demokratische Kontrolle seines Budgets. Er verweigert die Teilnahme an Sitzungen, die Beantwortung von Fragen sowie die Übermittlung von entscheidenden Dokumenten. Er pflegt damit eine inakzeptable Intransparenz.


Der Rat versteckt sich dabei seit Jahren hinter dem Rechtsstandpunkt, dass er Teil der Entlastung der EU-Kommission ist. Das EU-Parlament hingegen vertritt mit Bezug auf Artikel 316, 317 und 319 des Vertrags von Lissabon die juristische Auffassung, dass im Entlastungsverfahren alle Organe getrennt kontrolliert werden. Bereits 2009 sorgten „Schwarze Konten“ im Rat für enormes mediales Aufsehen und verdeutlichten diese Notwendigkeit. Doch spätestens seit heute sollte klar sein, dass die jahrelangen Debatten auf politischer Ebene gescheitert sind.


Wichtig ist nun konsequent Zähne zu zeigen und das Recht der parlamentarischen Kontrolle gerichtlich einzufordern. Jetzt gilt es Nägel mit Köpfen zu machen und beim EuGH die Situation durch eine Untätigkeitsklage zu klären. Gleichzeitig muss jedoch das Entlastungsverfahren von einem zahllosen Tiger zu einem schlagkräftigen Haushaltskontrollinstrument reformiert werden. Denn klare Konsequenzen bei der Entlastungsverweigerung gibt es derzeit nicht. Wer glaubt, dass das EU-Parlament in dieser Frage Geschlossenheit zeigt, der irrt. Die Sozialdemokraten haben sich bei der entscheidenden Abstimmung enthalten und es damit einmal mehr verabsäumt den konservativ dominierten Rat die Zähne zu zeigen.


Zeit ist überreif, die Unkultur des Schweigens zu beenden

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Für einen Kulturwandel in den EU-Institutionen: Menschen, die gegen Korruption und Misswirtschaft ankämpfen, gehören geschützt.


Whistleblower – auf gut Deutsch: Hinweisgeber – sind Menschen, die illegales Handeln oder Missstände nicht länger schweigend hinnehmen, sondern aufdecken – meistens geschieht das im Interesse der Allgemeinheit. Dem gegenüber steht der Wunsch der Betroffenen nach Schutz von vertraulichen Daten, Amts- und Geschäftsgeheimnissen. Dieses Spannungsverhältnis führt oftmals zu einem jahrelangen Machtkampf auf juristisch dünnem Eis, dessen Dynamik nicht selten den Whistleblower selbst zermürbt und als abschreckendes Beispiel Folgeschäden verursacht.

Klare Gesetze für einen geordneten Ablauf, eine ausgewogene Balance aus Schutz und Sanktionen sind daher essenziell im Kampf gegen Korruption und Misswirtschaft. Der Wille, solche Gesetze zu beschließen und konsequent zu vollziehen, spiegelt dabei den Wert von Transparenz innerhalb einer Gesellschaft oder Organisation wider.

Im deutschsprachigen Raum werden angehende Whistleblower oftmals mit den Worten gewarnt: „Die Menschen lieben den Verrat, aber nicht den Verräter.“ Eine Volksweisheit, die eine weit verbreitete Missinterpretation des Begriffs und die Unkultur des Schweigens schonungslos offenbart. Denn dort, wo Whistleblowing mit Verrat assoziiert und nicht klar davon abgetrennt wird, hat Transparenz keine Chance, und Korruption wird stillschweigend toleriert.


Obama erkannte den Mehrwert
Doch Whistleblower schaffen einen Mehrwert. US-Präsident Barack Obama hat das erkannt: Sie „sind oft die beste Informationsquelle gegen Verschwendung und Korruption“. Allein im Jahr 2005 spülten Whistleblower rund zehn Milliarden US-Dollar an Rückzahlungen in die US-Staatskassen – weit mehr als die US-Regierung durch ihre Kontrollinstitutionen erzielte. Die Tendenz ist steigend, vor allem seit 1986.

Damals wurde der „Fals Claim Act“ (FCA) erweitert. Whistleblower werden nun am finanziellen Erfolg beteiligt. So bekam ein ehemaliger Whistleblower 51,5 Millionen US-Dollar, nachdem durch seine Arbeit das Medikament „Bextra“ 2005 vom Markt genommen werden konnte und das Pharmaunternehmen eine Strafzahlung von 2,3Milliarden US-Dollar an den Staat überweisen musste.

Ein übertriebener Mechanismus, den es freilich kritisch zu hinterfragen gilt. Denn eine schlichte Zahlung in einen Whistleblower-Hilfsfonds wäre wohl zweckentsprechender. Eine gewisse Vorbildrolle im Bereich der Whistleblower-Gesetzgebung muss man dem angelsächsischen Raum trotzdem zugestehen, auch wenn – durch den Umgang mit dem vermeintlichen WikiLeaks-Zulieferer Bradly Manning und dem NSA-Whistleblower Thomas Drake – derzeit ein bedenklicher Schatten über dieser Rolle schwebt. Wie in Österreich herrscht in den Europäischen Institutionen die Unkultur des Schweigens. Whistleblower werden nicht als Chance erkannt, sondern erfahrungsgemäß wie Feinde der Europäischen Gemeinschaft behandelt.

Positivbeispiele sucht man vergebens. Ein zeitgemäßes Whistleblower-Regelwerk existiert nicht. Die Reformbestrebungen der letzten Jahre beschränken sich auf teure Studien. So zum Beispiel 2006: Damals gab das EU-Parlament eine wissenschaftliche Arbeit über Whistleblowing in Auftrag. Das Ergebnis: Die existierenden Regeln „müssen komplett überarbeitet werden“.

Vor zwei Wochen wurde im Haushaltskontrollausschuss des Europaparlaments abermals eine Studie präsentiert. Das von PricewaterhouseCoopers präsentierte Resultat lautet wenig überraschend: Die derzeitigen Regeln für Whistleblowing sind „kein effektives Instrument, um Korruption und Interessenkonflikte in den EU-Institutionen zu bekämpfen“.


Jahrelanger Stillstand
Seit Jahren herrscht somit Stillstand. Das bestätigt auch Marta Andreasen. „Keine Institution hat in den letzten fünf Jahren etwas gemacht“, sagt die ehemalige Whistleblowerin, Ex-Chefbuchhalterin der EU-Kommission und jetzige Europaabgeordnete.

Den Kern der gesetzlichen Reformbestrebungen bilden Artikel 22a und 22b des Europäischen Beamtenstatuts. Diese beiden Artikel regeln seit 2004 nur bruchstückhaft, was man allgemein unter Whistleblowing versteht. Es fehlt an elementaren Bausteinen. Benötigt werden eine detaillierte Definition von Whistleblowern sowie präzise Rechte und Pflichten für die EU-Institutionen und den Whistleblower.

Dazu gehören auch genaue Bearbeitungsfristen für die zuständigen EU-Behörden, ein Recht für jeden Whistleblower auf Anhörung und Information, gezieltes Training für EU-Beamte sowie eine von den EU-Institutionen unabhängige Anlaufstelle, die anonym über Rechte, Pflichten und Möglichkeiten aufklärt. Diese und ähnliche Reformvorschläge hat unter anderem Guido Strack, Vorsitzender des deutschen Vereins „Whistleblower-Netzwerk“, kürzlich dem Haushaltskontrollausschuss vorgelegt.


Neue Gesetze allein reichen nicht
Die derzeit geplante Reform des EU-Beamtenstatuts bietet eine seltene Chance, dies umzusetzen. Ein erster Entwurf der Europäischen Kommission wird dem EU-Parlament voraussichtlich nach der Sommerpause übermittelt. Wie umfangreich dieser Vorschlag sein wird – und ob Artikel 22a und 22b dabei eine Rolle spielen –, ist noch unklar. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es am EU-Parlament liegen wird, dies vehement einzufordern.

Der Rechtsausschuss (JURI) des Europaparlaments ist in diesem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren jedenfalls federführend, und die deutsche Sozialdemokratin Dagmar Roth-Behrendt wurde als Berichterstatterin ernannt.

Doch neue Gesetze allein werden nicht ausreichen. Denn in einer Situation, in der man von Korruptionsverdacht erfährt, in der plötzlich nur noch zwei Entscheidungsmöglichkeiten existieren – nämlich Schweigen oder Aufdecken –, ist oftmals das individuelle moralische Verständnis das bestimmende Element der Entscheidung.

Unsere Gesetze können das Savoir-vivre jedoch nicht ersetzen, aber sie pädagogisieren. Daher können sie nur fördern, was eigentlich notwendig ist, nämlich einen Wandel der Unkultur des Schweigens hin zu einem System mit Wertschätzung für Menschen, die sich gegen Korruption und Misswirtschaft einsetzen.


Anstand nicht länger bestrafen
Anstand darf nicht länger bestraft werden. Und in diese Richtung muss die Glaubwürdigkeit der EU-Institutionen gestärkt werden.

Eine Aufarbeitung vergangener Whistleblower-Fälle durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss – und, wenn notwendig, eine Rehabilitierung von betroffenen Personen – wäre ein geeigneter erster Schritt. Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Korruptionsfälle ist die Zeit überreif für ein lebendiges Bekenntnis zur offenen Demokratie und für mehr Transparenz.


Dieser Gastkommentar von Martin Ehrenhauser erschien in der Tageszeitung “Die Presse”, 8. Juni 2011.

Rede im Plenum des Europäischen Parlaments, 6. Juni 2011.


 

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