Das Organigramm des Europäischen Auswärtigen Diensts in der aktuellen Fassung finden Sie hier:
Bei der NATO hat das EU-Parlament “den gleichen Status wie der Iran”, echauffierte sich Jacek Saryusz-Wolski, der Vorsitzende der NATO-Delegation im EU-Parlament, Ende Juni im Ausschuss für Sicherheitspolitik. Der redselige Pole löste mit seiner zynischen Wortmeldung beim Meinungsaustausch mit den NATO-Vertretern Jamie Shea (Direktor für Politikplanung) und Jean-François Bureau (beigeordneter Generalsekretär) allgemeine Verwunderung aus. Nicht zuletzt bei Verfechtern der österreichischen Neutralität: Wir müssen die NATO “unionisieren” und die EU “NATOisieren”, so seine Forderung. “Das sollte zu einer neuen Geisteshaltung in der NATO führen.” Die EU könnte damit der NATO auch bei ihrer “acute impotence” in Afghanistan helfen.
Mit der österreichischen Neutralität lässt sich diese Forderung nicht vereinbaren. Schon jetzt ist der Verschmelzungsgrad kritisch fortgeschritten. 21 der insgesamt 27 EU-Mitgliedstaaten sind gleichzeitig Mitglieder der vermeintlichen Verteidigungsorganisation. 94 Prozent der EU-Bevölkerung sind somit auch Bürger von NATO-Ländern. Auch ein ehemaliger NATO-Generalsekretär, der Spanier Javier Solana, war als Hoher Vertreter treibende Kraft für die EU-Außen- und Sicherheitspolitik der vergangenen Jahre. Im Rahmen der sogenannten “Berlin-Plus“-Vereinbarung kann die EU bei ihren ESVP-Operationen auch auf Kapazitäten der NATO zurückgreifen. Dass beide internationalen Organisationen ihren Hauptsitz in Brüssel haben, ist dabei nur ein technisches Detail.
Der Konservative Jacek Saryusz-Wolski vertritt mit seiner Meinung die Mehrheit im EU-Parlament. Denn der Bericht von Ari Vatanen, der unter anderem dauerhafte Strukturen der Zusammenarbeit forderte, wurde vom Plenum angenommen. Auch mit den Stimmen der ÖVP-Europaabgeordneten. Selbst für Saryusz-Wolski wird die Zusammenarbeit jedoch zu einseitig vorrangetrieben: “Es war nicht die NATO, die ihre Hand zu einer engeren Partnerschaft ausgestreckt hat.” Man habe den damaligen NATO-Generalsekretär Jaap de Hoop Scheffer eingeladen, doch “er ist nie gekommen”. “Wir warten jetzt, dass Herr Rasmussen uns einen Besuch abstattet.” Jedoch kann er sich “kaum erinnern, dass es hier (in Brüssel) zu Treffen von Schlüsselpersönlichkeiten gekommen wäre.” Selbst er sehe die NATO nur, wenn er mit dem Taxi zum Flughafen fahre. Und der Bericht von Ari Vatanen: “Niemand innerhalb der NATO hat sich mit diesem Bericht auseinandergesetzt oder wusste, dass sich das Parlament überhaupt mit diesem Thema beschäftigt und sogar Papier dazu produziert.”
Dass die österreichische Neutralität für viele Alpenpolitiker nichts mehr Wert ist, beweist auch Ernst Strasser. Bei allen Neutralitätsabstimmungen im AFET-Ausschuss zum Danjean-Bericht über die Umsetzung der EU-Sicherheitsstrategie stimmte der als EU-Abgeordnete getarnte Lobbyist dagegen. Ein gegen die Stimme Strassers mehrheitlich angenommener Änderungsantrag dazu hier im Wortlaut: “Das Europäische Parlament betont, dass beim Ausbau und bei der Entwicklung der GASP umfassend zu berücksichtigen ist, dass einige EU-Mitgliedstaaten neutral und nichtpaktgebunden sind, und dass dies nicht untergraben werden darf.”
Heute wurde im Straßburger Plenum über diesen Bericht debattiert und abgestimmt (Meine Wortmeldung hier als Video). Interessant war das Abstimmungsverhalten der Kollegen unter anderem bei zwei Änderungsanträgen der GUE/NGL-Fraktion, den Linken im EU-Parlament. Der erste forderte “eine umfassende parlamentarische Kontrolle der GSVP und aller ESVP-Missionen durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten.” Was vernünftig klingt, fand nur bei 103 EU-Parlamentariern Zustimmung. Ganze 493 Abgeordnete stimmten dagegen, bei 56 Enthaltungen. Von den Österreichern stimmten die beiden Grünen, der Rechte Mölzer und wir dafür. Alle EU-Abgeordneten von der ÖVP und SPÖ stimmten dagegen. Obermayr stimmte nicht mit.
In einem zweiten Änderungsantrag forderten sie, “dass die EU bei allen Aktivitäten im Bereich der GSVP die Charta der Vereinten Nationen und das Völkerrecht strikt und umfassend einhält.” Auch dieser Änderungsantrag wurde deutlich vom Plenum abgelehnt. Von den österreichischen EU-Abgeordneten stimmten die Grünen, die blauen Rechten und wir dafür. Dagegen waren alle SPÖVP-Abgeordneten. Oft spiele ich bei Vorträgen anhand ähnlicher Änderungsanträge die Plenarsituation nach. Das Ergebnis: Noch nie stimmte dabei das Abstimmungsverhalten der Bürger mit denen der österreichischen EU-Abgeordneten überein. Nicht repräsentativ?
Morgen Donnerstag werden am Parkdeck P1D die Parlamentsnacktscanner einer öffentlichen Leibesvisitation unterzogen. 2005 kaufte das EU-Parlament terrorängstlich auf Empfehlung eines “externen Beraters” sechs Ganzkörperscanner zum Preis von je 120.955 Euro. Drei Geräte für Straßburg und drei für Brüssel. In diesen Tagen werden die “Rapiscan Secure 1000” nach genau null Einsätzen verkauft und für Interessierte in der Parlamentsunterwelt zur Schau gestellt. Bis 1. März dürfen Angebote von nicht weniger als 65.000 Euro pro Stück eingereicht werden. Am 12. März erfolgt in einer öffentlichen Sitzung die zeremonielle Angebotsöffnung.
Weniger als acht Sekunden dauert ein Scanvorgang mit den Geräten. Vermutlich mehr Zeit als für den 725.730 Euro teuren Ankauf an Gedanken investiert wurde. Denn die Nacktscanner wurden zu einem Zeitpunkt gekauft, an dem selbst das EU-Parlament noch nicht über den Sinn und Unsinn solcher Geräte entschieden hat. Im Gegenteil. Selbst drei Jahre später, in einer Entschließung des Europaparlaments im Oktober 2008, wurde die Auffassung vertreten, “dass die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, um eine Entscheidung zu treffen.” Darauf hin wurde die erst im März 2008 überarbeitete Verordnung, die den europaweiten Einsatz der Nacktscanner regeln sollte, ausgesetzt.
Bis jetzt ist die EU auf der Suche nach einer neuen einheitlichen Rechtsgrundlage. In einigen Ländern wie in England oder auch in den Niederlanden werden diese Geräte bereits eingesetzt. Verkehrskommissar Siim Kallas wird im April einen Report vorlegen, der als Entscheidungshilfe für das Ministerratstreffen im Juni dienen soll. Für den EU-Datenschutzbeauftragten bescheren die Körperscanner “erniedrigende Erfahrungen.” Für mich sind sie ein weiterer Beweis für die Unverhältnismäßigkeit der Terrorbekämpfung. Die einzig richtige Verwendung dieser Geräte wäre als Grundrechtsmahnmal an gut frequentierten öffentlichen Plätzen.
Die Terrorismusdebatte wird getrieben von gefährlicher Hysterie. 1.200 Terror Tote wurden im Jahr 2000 gezählt, acht Jahre später waren es beinahe 16.000. 44 Prozent alleine davon in den Kriegen im Irak und Afghanistan. Vergleichweise sterben jährlich weltweit 2,1 Millionen Menschen an AIDS oder etwa 600.000 Personen im Straßenverkehr. Doch jugendliche Unterhosenbomber oder Sauerlandbuben treiben unseren gesamten Kulturteil in Hysterie. Beinahe 400.000 Soldaten kämpfen allein in Afghanistan und Irak gegen den Terror. Joseph Stiglitz schätzte die Kosten des Irakkrieges auf 3.000 Milliarden US-Dollar.
Eine Verhältnismäßigkeit in der Gesetzgebung, der medialen Aufmerksamkeit, der Kosten und der Reaktion existiert nicht mehr. Anlassbezogen wird gefoltert und Bürgerrechte eingeschränkt. Die Spirale dreht sich einseitig. Jiménez-Becerril Barrio Teresa, eine konservative EU-Abgeordnete aus Spanien, sprach am vergangenen Mittwoch im Plenum: Beim Thema Terrorismus “müssen wir nicht auf Tatsachen warten, wir müssen präventiv agieren und das tun wir aber nicht.” Und aus diesem Grund sind auch Körperscanner an Flughäfen für sie “eine Verpflichtung der wir uns nicht entziehen können.”
Die derzeitige Art der Terrorbekämpfung hat versagt. Die kostenintensiven Bekämpfungsmethoden führten lediglich zu einem Anstieg der Terror Toten. Mit der gleichen Geldmenge hätte man im Kampf gegen Krankheiten das Leben von unzähligen Menschen retten können. Terrorismus als Gefahr muss neu bewertet und dessen Bekämpfung neu gedacht werden. Das Unbehangen zwischen den Kulturen muss beruhigt werden, nicht weiter aufgeheizt. Denn wo wird diese Hysterie sonst enden?
“Es ist eine Tatsache, dass Weltraumforschung politisch weltweit als Symbol für Macht und Ansehen gilt. Alle Nationen mit globalen Ambitionen betreiben daher eine”, so die Antwort von EU-Kommissar Günter Verheugen auf eine Useranfrage. Mit dem 3,4 Milliarden Euro teuren GPS-Konkurrenzprojekt Galileo, hat sich die EU ein Weltraumprestigeprojekt mit Erfolgszwang um den Hals gehängt. Bei jährlich steigender Nachfrage von 25 Prozent in diesem Sektor und einem geschätzten zivilen Marktvolumen von 236 Milliarden Euro im Jahr 2025 sollte der Erfolg jedoch kein Problem sein.
Trotzdem, die Industrie hatte Angst die 30 Satelliten vorzufinanzieren. Das bis dato größte Kooperationsprojekt zwischen Staat und Industrie scheiterte. Wie bei den Banken musste der europäische Steuerzahler einspringen, nichtbenötigte Agrar-Subventionen wurden ins Galileobudget umgeleitet. Neue Einnahmemöglichkeiten mussten gefunden werden. Versprechen zählten nicht mehr. Und da zirka 50 Prozent des Satellitennavigationsmarktes die militärische Nachfrage einnimmt, wurde aus der anfänglich zugesagten zivilen Nutzung immer mehr “die Notwendigkeit” Galileo “für eigenständige ESVP-Missionen uneingeschränkt zur Verfügung” zu stellen, so wie es der derzeitige Verteidigungsindustrielobbyist und damalige SEDE-Vorsitzende Karl von Wogau in seinem Parlamentsbericht forderte.
Nicht nur durch den Erfolgszwang steht die EU-Kuh Galileo auf dünnen Eis. Das weiß auch die Industrie. Und so melkt diese gelassen die dicken Euter der Steuerzahler. Erst gestern kündigte der italienische EU-Kommissar Antonio Tajani im Haushaltskontrollausschuss weitere “Preissteigerungen, vor allem bei Startrampen, um 60 bis 80 Prozent” an. Er hat aber “nicht die Absicht irgendwelchen Erpressungsversuchen nachzugeben”. Laut seiner Rechnung ergeben sich durch Galileo unerklärliche “90 Milliarden Euro” an Einsparungen. Das glaubte selbst die konservative EU-Abgeordnete Ingeborg Grässle nicht: “Wenn die Rechnung stimmt, dann gebe ich einen aus.”
Arnaud Danjean ist ein charmanter Franzose. Seit diesem Sommer ist er der Vorsitzende des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung. Schon als junger Mann war er für den französischen Auslandsgeheimdienst DGSE in Sarajevo tätig. Seine Meinung repräsentiert nicht nur die EVP, die größte Fraktion im EU-Parlament, sie ist der Mainstream der Brüssler Politiker. In seinem neuen Parlamentsbericht klingt das dann so: “Das Europäische Parlament bedauert, dass die Gefechtsverbände (Anm. des Autors: Battlegroups) trotz der damit verbundenen Investitionen aus politischen Gründen sowie aufgrund der Tatsache, dass die Bedingungen für ihren Einsatz sehr strikt formuliert sind, bislang noch nicht eingesetzt wurden.”
Dem Bericht über die Umsetzung der Europäischen Sicherheitsstrategie und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik kommt derzeit besondere Bedeutung zu. Denn seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ist noch Vieles unklar. Wie soll der neu geschaffene Auswärtige Dienst aussehen, welche Kriterien gelten für den Anschubfonds, wie sieht die Beistandsklausel aus ect. Jetzt ist es wichtig, Grenzen bei der Auslegung des Lissabonvertrags zu ziehen.
In den kommenden Tagen bringen wir daher 24 Änderungsanträge zu diesem Bericht ein. Für ein neutrales Land wie Österreich ist es wichtig darauf zu bestehen, dass die Beistandsklausel keine rechtliche Bindungswirkung besitzt, nicht zwingend den Einsatz militärischer Mittel umfasst und den einzelnen Mitgliedstaaten den Beurteilungsspielraum hinsichtlich des Inhalts des zu leistenden Beistands gewährt. Auch die oben zitierte Passage muss anders lauten: “Das Parlament begrüßt, dass die Bedingungen für den Einsatz von Gefechtsverbänden strikt formuliert sind und es bisher noch zu keinem Einsatz kommen musste.” Es gilt, dem Brüsseler Mainstream entgegenzutreten.
Das EU-Parlament stimmte heute für einen Entschließungsantrag zum Stockholm-Programm. Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser lehnte diesen ab und zeigt sich besorgt “über den mutlosen Text des EU-Parlaments, der den Rat zu keinem wesentlichen Kurswechsel zwingen wird. In einer rechtlich unklaren Situation, aufgrund des Inkrafttretens des Lissabonner Vertrages und des derzeitigen Konflikts zwischen den Institutionen um Kompetenzen, ist dieser Entschließungsantrag ein Ausdruck der realpolitischen Schwäche des EU-Parlaments.”
Dem Kommissionsvorschlag zum Programm von Stockholm “fehlt eine ausdrückliche Regelung zur Einbeziehung des Europäischen Parlaments sowie der nationalen Parlamente in dieses sensible Themenfeld.”
Nach der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sowie dem SWIFT-Abkommen entwickle sich die EU mit dem Stockholm-Programm immer weiter zu einem “Europäischen Datenbank- und Überwachungsstaat.”
“Bereits mit der Vorratsdatenspeicherung werden verdachtsunabhängig und flächendeckend die Bürger überwacht. Die Persönlichkeitsrechte der Bürger werden weiter zurückgedrängt und anstelle der Stärkung der Grundrechte werden vor allem die Ermittlungsbefugnisse erweitert.” Den Aufbau einer Agentur “zum Betriebsmanagement von IT-Großsystemen”, in der alle Datenbanken zusammenlaufen sollen, sieht Ehrenhauser äußerst skeptisch.
Außerdem zeigt sich der unabhängige EU-Abgeordnete besorgt über “die zunehmende Praxis der Erstellung von Persönlichkeitsprofilen auf der Grundlage von Data Mining und eine präventive und massenhafte Erfassung von Daten unschuldiger Bürger” und fügt hinzu „die Freiheit stirbt mit Sicherheit“.
Nach Beschlussfassung der Justiz- und Innenminister am 1. Dezember wollen die EU-Regierungschefs das Stockholm Programm beim Ratsgipfel am 10. und 11. Dezember in Brüssel endgültig verabschieden. Die zuvor 1999 und 2004 formulierten Mehrjahresprogramme (”Tampere Programm” und das “Haager Programm”) sind Absichtserklärungen und definieren den “Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts”. Bereits in Richtlinien umgesetzte Vorhaben der letzten beiden Fünfjahrespläne sind etwa die Vorratsdatenspeicherung, die Schaffung der Grenzschutzagentur Frontex, die Aufwertung der Polizeibehörde Europol, eine einheitliche Terrorismus-Gesetzgebung und biometrische Merkmale in Reisepässen.
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