Tag-Archiv für: Bürgerrechte

M. Ehrenhauser zu ACTA: “Unterzeichnung grob fahrlässig – EuGH-Gutachten notwendig”

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M. Ehrenhauser zu ACTA: “Unterzeichnung grob fahrlässig – EuGH-Gutachten notwendig”



Brüssel (OTS) – Nach der heutigen Unterzeichung des ACTA-Abkommens muss sich auch das Europäische Parlament wieder verstärkt mit ACTA auseinandersetzen. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser erklärt dazu: “In den kommenden Monaten werde ich mich intensiv dafür einsetzten, dass sich eine Mehrheit im Europäischen Parlament gegen das Abkommen findet und ACTA noch verhindert werden kann.”

Martin Ehrenhauser hat die Unterzeichung des ACTA-Abkommens durch Österreich mit großer Sorge aufgenommen: “Ich sehe die Grundrechte der österreichischen und europäischen Bürger bedroht. Auch das Europäische Parlament wird über ACTA abzustimmen haben. Schon lange fordere ich ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs einzuholen, bevor eine Abstimmung über ACTA stattfinden kann. Die Unterzeichung von ACTA durch Österreich ist daher als grob fahrlässig zu bezeichnen.”

Bereits jetzt gibt es verschiedene Gutachten, die auf eine weitreichende Einschränkung der Grundrechte hindeuten. Darüber hinaus werden auch Staaten, vor allem Entwicklungsländer, von den Auswirkungen des Abkommens betroffen sein, obwohl sie an den Verhandlungen gar nicht teilgenommen haben. Ehrenhauser erklärt dazu abschließend: “ACTA ist von Beginn an völlig schief gelaufen. Es ist Zeit, einen Schlussstrich unter diesen Irrsinn zu setzten. Das Abkommen muss aufgegeben werden.”

EU-Datenschutzreform

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Nach nunmehr 17 Jahren hat die EU-Kommission heute ihre Pläne für eine Reform des EU-Datenschutzrechts vorgestellt. Dabei soll die bisherige Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG durch eine neue Verordnung ersetzt werden. Die Verordnung hat den Vorteil, dass sie im Gegensatz zur Richtlinie direkt in nationales Recht umgesetzt wird und überall in Europa gleich angewendet wird. Die Harmonisierung von Datenschutzrecht in der EU würde den bisherigen Flickenteppich durch einen einheitlichen Rechtsraum ersetzten. EU-Datenschutzrecht wäre somit in allen EU-Mitgliedstaaten grenzüberschreitend einklagbar. Der heutige Vorschlag der EU-Kommission ist daher unterstützenswert, hat aber ein einigen Stellen noch Luft nach oben.


Gerade im Bereich des Profiling muss es restriktivere Vorgaben geben. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die Bürger direkt ihre Rechte beim EuGH einklagen dürfen. Beim Vorschlag einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten ab 250 Mitarbeitern einzuführen, sollte man sich am deutschen Datenschutzrecht orientieren, das eine deutlich niedrigere Anzahl an Beschäftigten vorsieht. Zur Erinnerung: Das Datenschutzgesetz 2000 in Österreich schreibt zu keiner Zeit einen betrieblichen Datenschutzbeauftragen vor.


Verbesserungsansätze gibt es auch beim Vorhaben die bisheriger Kooperation der nationalen Datenschutzbeauftragen, in Form der Art. 29 Gruppe, durch ein „European Data Protection Board“ zu ersetzen. Denn es ist doch ein Treppenwitz der Kommission, dass sie sich für unabhängige Datenschutzbehörden in den Mitgliedstaaten mittels Vertragsverletzungsverfahren einsetzt, siehe etwa Österreich, Deutschland und Ungarn, aber auf europäischer Ebene versucht die Kompetenzen an sich selbst zu reißen. Das neue Board muss ebenfalls absolute Unabhängigkeit genießen.


Mit der Unabhängigkeit der Behörden allein ist es allerdings nicht getan. Nur wenn die nationalen Datenschutzbehörden auch angemessen ausgestattet werden, kann das Gesetz auch durchgesetzt werden. Oft mangelt es an ausreichend fachkundigem Personal. Österreich, aber auch die anderen Mitgliedstaaten, müssen künftig ihr Budget für die Datenschutzbehörden deutlich erhöhen.


Der heute vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission ist sehr umfassend. Viel Zeit zur Analyse blieb daher noch nicht. Der Diskussionsprozess darüber wird jedoch voraussichtlich die nächsten zwei bis drei Jahre andauern. Wir werden in nächster Zeit den Vorschlag genau unter die Lupe nehmen. Auch Diskussionen mit Datenschutzgruppen und interessierten Bürgern zur Reform sind vorgesehen. Über positive Anregungen würden wir uns daher jederzeit sehr freuen.


Kurier: Der gläserne Passagier wird Realität

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Es gilt als “streng geheim”, selbst EU-Parlamentarier durften das Abkommen nur in einem Leseraum nach Unterzeichung einer Geheimhaltungsverpflichtung unter Aufsicht lesen: Die Vereinbarung zwischen den USA und der EU zur Speicherung und Verwendung von Fluggastdaten. Nun liegt der finale Entuwrf dem Kurier als Leak vor. Martin Ehrenhauser spricht nach der Analyse des Abkommens von einem “Datenwäsche-Trick”.


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futurezone.at: Der gläserne Passagier wird Realität

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Das Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und den USA wurde am Montag ungewollt veröffentlicht. Zuvor war es nur EU-Abgeordneten unter Aufsicht in Lesesälen zugänglich. Eine Analyse der futurezone zeigt, dass sich darin in punkto Datenschutz einige heikle, weil schwammige, Angaben befinden. Kritiker meinen, dass sich die EU-Kommission über den Tisch ziehen hat lassen. Für Martin Ehrenhauser steckt hinter dem Abkommen ein “Datenwäsche-Trick”. Der gesamte Artikel auf futurezone.at.

FM4.orf.at: Flugdaten-Abkommen im Eiltempo

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Das Abkommen mit den USA wird bereits nächste Woche unterzeichnet, gleichzeitig kommt es ins Parlament. Parlamentarier dürfen den Text nur unter Aufsicht einsehen. Die Volksvertreter dürften “das Abkommen zwar lesen, allerdings weder Notizen anfertigen, noch über den Inhalt sprechen.” erklärt Martin Ehrehauser. Der gesamte Artikel auf fm4.orf.at.

futurezone.at: Wirbel um Fluggastdaten-Abkommen mit den USA

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Die Europäische Kommission und die USA verhandeln seit geraumer Zeit über die Weitergabe der Fluggastdaten. Nun soll es eine Einigung geben. Statt auf Transparenz zu setzen und den Text öffentlich verfügbar zu machen, ist dieser nur Abgeordneten zugänglich – diese dürfen aber nicht über die Inhalte sprechen. Die Kommission verbreitet unterdessen “gezielt die Unwahrheit”, so Martin Ehrenhauser. Der gesamte Artikel auf futurezone.at.

Krone.at: Mehr Datenschutz für EU-Passagiere auf US-Flügen

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Die EU habe mit den USA nach knapp einjährigen Verhandlungen ein neues Abkommen über die Weitergabe von Fluggastdaten ausgehandelt, so die Kommission.
Martin Ehrenhauser wirft der EU- Kommission vor, mittels “Datenwäsche- Trick” Bürgerrechte zu umgehen. Der gesamte Artikel auf krone.at.

heise.de: EU-Parlament nickt Fluggastdaten-Abkommen ab

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Erwartungsgemäß hat das Europäische Parlament am Donnerstag das so genannte PNR-Abkommen über die Übermittlung von Fluggastdaten nach Australien mit großer Mehrheit verabschiedet. Martin Ehrenhauser bemängelte den Entscheid am Donnerstag als einen “schweren Rückschlag für die Glaubwürdigkeit des Parlaments als Wächter über die Bürgerrechte in Europa”. Der gesamte Artikel auf heise.de.

futurezone.at: EU-Parlament stimmt für Fluggastdatenabkommen

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Das EU-Parlament hat am Donnerstag mit großer Mehrheit das Abkommen mit Australien zur Übermittlung von Fluggastdaten angenommen. Kritiker sind entrüstet. So bezeichnete Martin Ehrenhauser die Abstimmung als “schweren Rückschlag für die Glaubwürdigkeit des Parlaments als Wächter über die Bürgerrechte in Europa.” Der gesamte Artikel auf futurezone.at.

euractiv.de: PNR – “Sinnloser Grundrechtseingriff”

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Der EU-Rat hat das umstrittene Fluggastdatenabkommen mit Australien unterzeichnet. Passagierdaten sollen künftig fünfeinhalb Jahre lang gespeichert werden. Martin Ehrenhauser warnt: “Das EU-Parlament darf diesen sinnlosen Grundrechtseingriff nicht zulassen.” Der gesamte Artikel auf euractiv.de.

 

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