Der österreichische EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser vermutet auf EurActiv.de rechtswidrigkeit: “Das SWIFT-Abkommen wird nun wohl den Europäischen Gerichtshof und die Höchstgerichte in den Mitgliedsstaaten beschäftigen. Die Speicherfrist von nicht-extrahierten Daten, die Rolle von EUROPOL und die Übermittlung von Massendaten sind selbst nach der Ansicht des EU-Datenschutzbeauftragten rechtswidrig.” Ehrenhauser appelliert bei der nun anstehenden Prüfung von Klagen an ein gemeinsames Vorgehen von Datenschutzgruppen und kritischen Abgeordneten.








