Schriftliche Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Europäische Kommission zum Thema Nacktscanner – Lobbying des Konzerns Smith Group bei der Kommission.
0018/2011
Schriftliche Erklärung zu internationalen Übereinkommen über Korruption und
Parteienfinanzierung
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 123 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass durch Korruption ein immenser politischer und wirtschaftlicher
Schaden entsteht, durch den das demokratische System und der Rechtsstaat untergraben
werden,
B. in der Erwägung, dass Transparenz eine Grundvoraussetzung ist, um die Glaubwürdigkeit
der Demokratie zu erhalten, Korruption präventiv verhindern zu können und die Aufklärung
von Delikten zu ermöglichen,
C. unter Hinweis darauf, dass auf europäischer und internationaler Ebene Vereinbarungen
getroffen wurden, die den Kampf gegen Korruption entscheidend verbessern sollen,
insbesondere das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003
und das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates von 1999,
D. unter Hinweis darauf, dass die Empfehlung des Europarates zu gemeinsamen Regeln
gegen Korruption bei der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen (Rec
(2003)4) noch nicht von allen Mitgliedstaaten der EU vollständig umgesetzt wurde,
1. vertritt die Auffassung, dass alle Mitgliedstaaten der EU diese Übereinkommen und
Empfehlungen umgehend ratifizieren beziehungsweise uneingeschränkt anwenden müssen;
2. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten darüber hinaus noch weitere Schritte im
Kampf gegen Korruption und für mehr Transparenz unternehmen müssen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Erklärung mit den Namen der Unterzeichner den
Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Rat zu übermitteln.
Parlamentarische Anfragen zu “vertraulichen” Zahlungen
Erste Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-6840/2010 vom 30. August 2010
Antwort von Herrn Füle im Namen der Kommission E-6840/2010 vom 19. Oktober 2010
Zweite Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-9358/2010 vom 11. November 2010
Antwort von Herrn Füle im Namen der Kommission E-9358/2010 vom 13. Dezember 2010
Parlamentarische Anfragen zu Schmuck von Tiffany’s
Erste Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-9482/2010 vom 15. November 2010
Antwort von Herrn Barroso im Namen der Kommission E-9482/2010 vom 7. Januar 2011
Zweite Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-002312/2011 vom 14. März 2011
Antwort von Herrn Barroso im Namen der Kommission E-002312/2011 vom 12. Mai 2011
Parlamentarische Anfragen zu Taxiflügen
Erste Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-9482/2010 vom 15. November 2010
Antwort von Herrn Šef?ovi? im Namen der Kommission E-9483/2010 vom 7. Januar 2011
Zweite Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-000504/2011 vom 1. Februar 2011
Antwort von Herrn Šef?ovi? im Namen der Kommission E-000504/2011 vom 1. April 2011
Sie können die Anlagen zu den Anfragen (XLS Dateien mit genauer Kostenaufstellung) unter +32 485 864 112 oder schweitzer@ehrenhauser.at gerne anfordern.
Parlamentarische Anfragen zum Luxushotel Peninsula New York
Erste Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-9485/2010 vom 15. November 2010
Antwort von Herrn Šef?ovi? im Namen der Kommission E-9485/2010 vom 7. Januar 2011
Zweite Anfrage von Martin Ehrenhauser an die Kommission E-000503/2011 vom 1. Februar 2011
Antwort von Herrn Šef?ovi? im Namen der Kommission E-000503/2011 vom 1. April 2011
(Stand: 3. April 2011)
Gehalt
Im Jahr 2011 erhalten Mitglieder des Europäischen Parlaments 12-mal 7.956,87 Euro brutto monatlich. Die so genannte Entschädigung wird aus dem Budget des Europäischen Parlaments bezahlt und unterliegt einer EU-Steuer und einem Unfallversicherungsbeitrag, nach deren Abzug die Entschädigung 6.200,72 Euro beträgt. Davon abgezogen wird noch ein Beitrag für die nationale Krankenversicherung von 2.066,40 Euro jährlich (=172,2 Euro monatlich). Martin Ehrenhauser hat seine letzte Gehaltserhöhung (automatische Anpassung von 3,7 Prozent wie bei EU-Beamten) gespendet. Davon gingen unter anderem jeweils 1.000 Euro an Greenpeace, Ärzte ohne Grenzen, WWF und Caritas.
Nebeneinkünfte
Martin Ehrenhauser hat ansonsten keine Nebeneinkünfte, keine Firmenbeteiligungen oder Einkünfte aus Aktien und Wertpapieren. Martin Ehrenhauser beschäftigt keine Mitarbeiter die von anderen Organisationen bezahlt werden. Er verzichtet auf jegliche Geschenkannahme von über 40 Euro.
Tagegeld
Zuzüglich erhält jedes Mitglied des Europäischen Parlaments pro Sitzungstag eine Pauschalvergütung in Höhe von 304 Euro. Sie deckt Unterkunft, Mahlzeiten sowie alle weiteren Kosten der Teilnahme ab. Das Europäische Parlament zahlt diese Vergütung nur, wenn das Mitglied eine offizielle Anwesenheitsliste unterschrieben hat. Martin Ehrenhauser nimmt dieses Tagegeld im Durchschnitt etwa 10-mal monatlich in Anspruch. Jeden Freitag verzichtet er freiwillig darauf.
Bürokostenpauschale
Eine “Allgemeine Kostenvergütung” in Höhe von monatlich 4.299 Euro ist zur Deckung aller Kosten bestimmt, die einem EU-Abgeordneten in dem Mitgliedstaat entstehen, in dem er gewählt wurde. Darunter fallen Kosten für Büromiete und -organisation, Telefonrechnungen und Porto sowie für den Kauf, den Betrieb und die Wartung von Computer- und Telekommunikationsausstattung.
Sekretariatszulage
Für das Jahr 2011 stehen dem Mitglied des Europäischen Parlaments monatlich maximal 21.209 Euro für Mitarbeiter zur Verfügung. Davon werden Gehalt, Zulagen, Lohnneben- und Reisekosten der Mitarbeiter bezahlt.
Die Mitarbeiter erhalten folgende Gehälter: Assistent A: Euro 3.050,72 / Assistent B: Euro 2.990,14 / Assistent C: Euro 1.812,82 / Assistent D: Euro 1.812,82
Alle Angaben beziehen sich auf das ausgezahlte Netto-Gehalt inkl. Zulagen. Bei akkreditierten parlamentarischen Assistenten in Brüssel wird der angeführte Betrag 12-mal im Jahr ausgezahlt und setzt sich aus Grundgehalt und Auslandszulage zusammen. Lokale Assistenten sind nach österreichischem Recht angestellt. Ihr Gehalt wird jährlich 14-mal ausgezahlt.
Darüber hinaus werden regelmäßig über kürzere Zeiträume Praktikanten und weitere Mitarbeiter nach den Vergütungsbestimmungen des Europäischen Parlaments angestellt.
Budgetposten 4000
Mit dem so genannten Budgetposten 4000 stehen für das Jahr 2011 insgesamt 44.578 Euro (monatlich 3.714,83 Euro) für Öffentlichkeitsarbeit, Studien und Rechtsberatung zur Verfügung. Davon werden beispielsweise Presseaussendungen und die von Martin Ehrenhauser herausgegebenen und kostenlos an Interessierte verteilten Bücher bezahlt.
Reisekosten
Dazu existieren noch unterschiedliche Reisekostenvergütungen für Mitglieder des Europäischen Parlaments. Martin Ehrenhauser verzichtet freiwillig auf Business Class Flüge innerhalb Europas sowie auf die Inanspruchnahme des Limousinen Service des Europäischen Parlaments.
Strasser-Nachfolger Hubert Pirker gab auf seiner mittlerweile gelöschten Website eu-triconsult.at an, als “Mitglied des Europäischen Parlaments 1996 – 2004 und 2006 – 2009″ “Beratung von Unternehmen zur Nutzung von EU-Programmen und Projekten sowie zur Beeinflussung des EU-Gesetzgebungsprozesses und internationaler Abkommen” geleistet zu haben.
Pirkers teilte seinen Lebenslauf in vier Teile auf: “Mitglied des Europäischen Parlaments, Leiter der EU-Korea Delegation, Koordinator und Sicherheitssprecher, Chairman im Stabilitätspakt für Südost-Europa.” In Medienberichten hatte er bereits zugegeben, nach seiner Zeit als Abgeordneter für Unternehmen in Korea tätig geworden zu sein.
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Den Vorschlag der Kommission zum Aufbau eines Europäischen Systems zur Überwachung von Passagierdaten (EU PNR) finden Sie hier zum Download.
Das Organigramm des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD) in der aktuellen Fassung finden Sie weiter unten. Alternativ gibt es die Datei auch hier als pdf zum Download.
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