Tag-Archiv für: ACTA

OE1 Mittagsjournal: ACTA: Widerstand regt sich

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Seit fünf Jahren wird es verhandelt: ein neues Abkommen, das sich gegen Produktpiraterie wenden soll und unter der englischsprachigen Abkürzung ACTA bekannt wurde. Jetzt regt sich wachsender öffentlicher Protest gegen dieses Abkommen. Im Europaparlament gehen die Meinungen auseinander. Für Martin Ehrenhauser stoßen die politischen Kulturen unterschiedlicher Generationen aufeinander. Eine junge Generation von Menschen träfe auf eine alte Generation von Politikern, die noch nicht verstanden hätten was Internet ist. Den gesamten Beitrag hören auf OE1.

Wiener Zeitung: Ad Acta: Aus Wissen wird Macht

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Die Wogen rund um das geplante Anti-Piraterie-Abkommen Acta gingen in den vergangenen Tagen ungewohnt hoch. Das Handelsabkommen entzweit europaweit die Gemüter. Der schmale Grat läuft zwischen dem notwendigen Schutz geistigen Eigentums und der Gefahr für die Freiheit im Internet. Othmar Karas, Vizepräsident im EU-Parlament, ortet bei Acta noch “sehr viele offene Fragen”. Die SPÖ-Delegation im EU-Parlament hat mitgeteilt, gegen Acta stimmen zu wollen. Grüne, BZÖ, FPÖ und Martin Ehrenhauser hatten sich zuvor ebenfalls kritisch zu Acta geäußert.


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Ad ACTA

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Seit 2008 wurde hinter verschlossen Türen ACTA verhandelt. Ein internationales Abkommen zur Bekämpfung von Produktfälschungen und Urheberrechtsverletzungen. Dass unsere Gesellschaft dringend eine Reform in Bezug auf Besitz- und Eigentumsverhältnisse benötigt, dass es an einer Kultur und Wissenschaft mangelt, die abseits von politischen und wirtschaftlichen Verwertungsinteressen ihr volles Innovationspotenzial ausschöpfen kann, wurde dabei nicht berücksichtigt. ACTA zementiert antiquiertes Recht zu Lasten von Innovationspotenzial ein und fordert strafrechtliche Sanktionen und Schadenersatzforderungen zu Gunsten der Wirtschaftsinteressen von Wenigen.

Die Interessen, wie jene der Verbraucher, wurden nur marginal berücksichtigt. Fast scheint es, als hätte die Content-Industrie das Abkommen selbst geschrieben. In der deutschen Übersetzung des Abkommens kommt das Wort Verbraucher kein einziges Mal, Nutzer lediglich einmal und das Wort Rechtsinhaber insgesamt 39 Mal vor. Bei unterschiedlichen Stakeholder-Treffen kamen rund 90 Prozent der Teilnehmer aus der Industrie.

Unfreiheit des Internets

Kernkritikpunkt der Demonstranten, die in ganz Europa gegen das Abkommen auf die Straße gehen, ist die Bedrohung der Freiheit des Internets. Auch wenn im Abkommen nicht mehr ausdrücklich Netzsperren als Maßnahme erwähnt sind, lässt der Text dennoch keinen anderen Schluss zu. So werden die Länder in Artikel 27 aufgefordert, die „Kooperationsbemühungen im Wirtschaftsleben“ zur straf- und zivilrechtlichen Rechtsdurchsetzung zu fördern. Welche Maßnahmen das sein sollen, darüber entscheiden die privaten Unternehmen selbst. Welche Maßnahmen das sein könnten, zeigt ein Dokument des Europäischen Parlaments. Darin werden explizit Netzsperren als Beispiel angeführt. Außerdem kommt es dadurch abseits jeder rechtsstaatlichen Norm zu einer weiteren Privatisierung von Ermittlungstätigkeiten, sprich zur Überwachung des Internetverkehrs durch private Unternehmen. Ein Trend der sich in vielen Ländern bereits abzeichnet.

Hinzu kommt, dass in Artikel 23 strafrechtliche Sanktionen gegen Unternehmen angedroht werden, wenn ein „wirtschaftlicher oder kommerzieller Vorteil“ durch Urheberrechtsverletzungen „unmittelbar“ oder „mittelbar“ erlangt und/oder „Beihilfe“ dazu geleistet wurde. Wie hoch das gewerbliche Ausmaß sein muss und was unter „kommerziellen Erfolg“ verstanden wird ist jedoch nicht definiert. Was heißt das für Provider die den Tausch von Musikdateien ihrer Kunden zulassen? Erlangt der Provider einen mittelbaren wirtschaftlichen Vorteil und leistet Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen, wenn er keine Überwachungsmaßnahmen und Netzsperren einführt? Hat der Provider somit die Wahl zwischen strafrechtlichen Sanktionen oder Überwachung des Internetverkehrs seiner Kunden?

Schadenersatzanspüche ohne Schaden

Wie einseitig die Interessen der Rechtsinhaber vertreten wurden zeigt auch Artikel 9. Demnach sind die Gerichte befugt, bei der Festlegung der Höhe des Schadenersatzes auf zivilrechtlicher Ebene, jedes vom Rechteinhaber vorgelegte legitime Wertmaß zu berücksichtigen, dass die entgangenen Gewinne beinhalten kann, den anhand des Marktpreises gemessenen Wert der von der Verletzung betroffenen Ware oder Dienstleistung oder den empfohlenen Verkaufspreis. Was heißt das für den Tausch von Musik und Videos? Es heißt, dass sich Schadenersatzanspruch nicht am verursachten Schaden orientiert. Dies bedeutet, dass Unternehmen davon ausgehen werden, dass jede getauschte Musikdatei auch gekauft worden wäre. Schadensersatz könnte somit fällig werden, für einen „Schaden“ der niemals entstanden ist.


Datenschutzrechtliche Bedenken

In Hinblick auf Datenschutz hat der deutsche Datenschutzbeauftragte Peter Schaar bereits eine Stellungnahme verfasst. Ziel seiner Kritik ist unter anderem Artikel 11. Demnach wird der mutmaßliche Urheberrechtsverletzer verpflichtet, Gerichten oder Rechteinhabern alle einschlägigen Informationen vorzulegen, darunter auch personenbezogene Daten. „Dem entsprechend müssten Anbieter von Internetdiensten geschützte Nutzungsdaten, Telekommunikationsunternehmen sogar Verkehrsdaten der Telekommunikation offen legen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen“, so Schaar. Kritisch beurteilte er auch den Datenaustausch zwischen den Vertragsparteien nach Artikel 33. „Zu fragen ist, ob dies in Übereinstimmung mit den Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts steht, die einen angemessenen Datenschutzstandard beim Empfänger vorschreiben.“


Zu vage formuliert

Das Abkommen ist an vielen Stellen zu vage formuliert. So wird nicht klar, wie wirksame Rechtsbehelfe zum Schutz des geistigen Eigentums auf der einen Seite und die Achtung von Grundrechten auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen werden.

Dabei kommt dem in Artikel 36 geschaffenen ACTA-Ausschuss eine bedeutende Rolle zu. Dieser soll bei der Umsetzung, Durchführung und Weiterentwicklung des Abkommens Empfehlungen aussprechen. Das Abkommen gewährt jedoch keine Transparenz bei der Ausschussarbeit. Artikel 32 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge, bezieht sich bei der Auslegung der Verträge auf die vorbereitenden Verhandlungsdokumente. Diese Dokumente sind nicht öffentlich. Ob der Ausschuss selbst Zugriff auf die Dokumente hat, ist nicht geklärt. Eine parlamentarische Anfrage dazu wurde von uns bereits an die EU-Kommission übermittelt.

Mehrere Fronten

Dass ACTA nicht die einzige Front im Kampf für die Freiheit des Internets ist, zeigt eine „Roadmap“ der EU-Kommission zur Novellierung der Richtlinie zur „Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte“ (IPRED). Auch diese zielt darauf ab, die Kooperation zwischen Rechteinhabern und Internet Service Providern zu forcieren. Das EU-Parlament muss darüber noch abstimmen. Eine Entscheidung über ACTA wird dabei richtungweisend sein. Die Chancen für eine Mehrheit gegen ACTA im EU-Parlament sind jedenfalls greifbar. Der Protest muss nur einen langen Atem beweisen, dann können wir das Abkommen verhindern.

Hintergrundinformationen:
Rede von Martin Ehrenhauser bei der ACTA Demonstration in Wien am 11.02.2012.
Pressegespräch mit Martin Ehrenhauser zu ACTA (Teil 1/4).
ichmachpolitik Video von der ACTA Demonstration in Wien am 11.02.2012.

Medienberichte:
krone.at: ACTA: Europäische Volkspartei will Untersuchung, 15. Februar 2012.
futurezone.at: EU-Kommissarin für ACTA-Prüfung, 14. Februar 2012.
FM4: Weltweiter Aktionstag gegen ACTA, 10. Februar 2012.
Wiener Zeitung: Widerstand gegen ACTA wächst, 9. Feburar 2012.

krone.at: ACTA: Europäische Volkspartei will Untersuchung

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Im Zuge des wachsenden öffentlichen Protests gegen das internationale Anti- Produktpiraterie- Abkommen ACTA hat die Europäische Volkspartei (EVP) nun eine “gründliche Untersuchung” des umstrittenen Handelsabkommens zugesichert. Grüne, BZÖ, FPÖ und Martin Ehrenhauser hatten sich zuvor ebenfalls kritisch zu ACTA geäußert. Der gesamte Artikel auf krone.at.

stuttgarter-zeitung.de: Der Kampf um das Urheberrecht verschärft sich

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Mehr als zwei Millionen Menschen haben inzwischen eine Online-Petition gegen das multinationale Antipiraterie-Abkommen Acta unterzeichnet. In der Politik haben die Proteste von Netzaktivisten, die ihre Freiheit bedroht sehen, Wirkung gezeigt. Die in Deutschland zuständige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will nun die Abstimmung im Europaparlament abwarten und hat schon am Freitag die Unterzeichnung ausgesetzt.Die Abstimmung im Europaparlament könnte äußerst knapp ausgehen. “Das Zünglein an der Waage sind derzeit die unentschlossenen Liberalen”, sagt Martin Ehrenhauser. Der gesamte Artikel auf stuttgarter-zeitung.de.

futurezone.at: EU-Kommissarin für ACTA-Prüfung

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EU-Justizkommissarin Viviane Reding hat sich für eine Prüfung des umstrittenen Handelsabkommens ACTA durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ausgesprochen. Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Freiheit des Internet dürften durch ACTA nicht eingeschränkt werden, so die Kommissarin. Auch Martin Ehrenhauser hat sich wiederholt dafür ausgesprochen. Eine solche Prüfung würde das Inkrafttreten des Abkommens um ein bis zwei Jahre verzögern. Laut Ehrenhauser zeichnet sich in dem für den für ACTA federführend zuständigen Ausschuss für Internationalen Handel eine Mehrheit für eine Prüfung durch den EuGH ab. Er hoffe jedoch, dass der Geist hinter einer solchen Forderung nicht jener sei, die Abstimmung im EU-Parlament aus Angst vor einer Mehrheit gegen ACTA hinauszuzögern. Der gesamte Artikel auf futurezone.at.

oe24: Widerstand gegen ACTA steigt auch bei uns

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Der Widerstand gegen das Anti-Piraterie-Abkommen ACTA nimmt zu. Nachdem Polen, Tschechien und Lettland die Ratifizierung des Abkommens ausgesetzt haben, wackelt es nun auch in Deutschland und Slowenien. Außenminister Michael Spindelegger versprach vor dem Hintergrund der Bedenken in mehreren Ländern eine genaue Prüfung des Abkommens durch die Bundesregierung. Zuvor hatten sich bereits Grüne, BZÖ, SPÖ-Europaabgeordnete sowie Martin Ehrenhauser kritisch zu ACTA geäußert. Der gesamte Artikel auf oe24.at.

tt.com: „ACTA ad Acta!“ – Zehntausende protestieren gegen Abkommen

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In mehreren Städten Europas haben Menschen gegen das geplante Anti-Piraterie-Abkommen ACTA demonstriert. Auch in österreichischen Städten ist am Samstag gegen das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA protestiert worden. In Wien fanden sich nach Angaben von Polizei und Veranstaltern zwischen 3000 und 4500 Menschen auf dem Stephansplatz zusammen. Der Protestzug zog zu Mittag vom Stephansplatz zum Parlament. Dort sprachen unter anderem der EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser, die deutsche EU-Mandatarin Ska Keller (Grüne), der grüne Bundesrat Marco Schreuder, sowie Christian Marin von der österreichischen Piratenpartei. Der gesamte Artikel auf tt.com.

futurezone.at: Europa demonstriert gegen ACTA

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In ganz Europa fanden am Samstag Proteste gegen das umstrittene Anti-Piraterie-Abkommen ACTA statt. Trotz eisiger Kälte nahmen in vielen Ländern tausende Menschen an den Demonstrationen teil. Auch Medienvertreter und Politiker nahmen an der Kundgebung teil. Als Redner traten unter anderem der Grünen-Politiker Marco Schreuder, Christian Marin von der österreichischen Piratenpartei sowie der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser auf. Der gesamte Artikel auf futurezone.at.

FM4/orf.at: Weltweiter Aktionstag gegen ACTA

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Weltweit sind für 11.2. Demos und Aktionen gegen das Antipiraterie-Abkommen ACTA geplant. Auch in Österreich hat sich eine breite Protestfront gebildet. Zur Teilnahme am morgigen Aktionstag “Stopp ACTA!” ruft etwa auch Martin Ehrenhauser auf. Der gesamte Artikel auf fm4.orf.at.

 

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