Kategorie-Archiv: Presseaussendungen

M. Ehrenhauser: “ACTA gefährdet Meinungsfreiheit und Privatsphäre”

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M. Ehrenhauser: “ACTA gefährdet Meinungsfreiheit und Privatsphäre”


Brüssel – Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser unterstützt die anhaltenden Proteste gegen ACTA in Österreich und anderen Ländern Europas. “Der Widerstand in der Bevölkerung gegen ACTA ist berechtigt. Das Abkommen darf so nicht angenommen werden. In den kommenden Wochen werde ich daher an unterschiedlichen Protestaktionen in Österreich teilnehmen.”


Besonders kritisch sieht Ehrenhauser die Möglichkeit, dass durch schwammige Formulierungen im Abkommen Internetnutzer im großen Stil wegen möglichen Urheberrechtsverletzungen durch Internet-Provider überwacht werden könnten: “Es ist nicht im Sinne des Rechtsstaates, dass private Unternehmen Aufgaben von Ermittlungsbehörden übernehmen. Die unscharfen Formulierungen im ACTA-Abkommen gefährden unsere Meinungsfreiheit und Privatsphäre,” so Ehrenhauser.


Eine interne Studie des Europäischen Parlaments bestätigt auch die Forderung Ehrenhausers nach einem EuGH-Gutachten. “Um Rechtssicherheit für die Europäischen Bürger gewähren zu können, muss das Abkommen vor der Abstimmung im EU-Parlament beim EuGH vorgelegt werden,” so Ehrenhauser abschließend.

M. Ehrenhauser zu ACTA: “Unterzeichnung grob fahrlässig – EuGH-Gutachten notwendig”

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M. Ehrenhauser zu ACTA: “Unterzeichnung grob fahrlässig – EuGH-Gutachten notwendig”



Brüssel (OTS) – Nach der heutigen Unterzeichung des ACTA-Abkommens muss sich auch das Europäische Parlament wieder verstärkt mit ACTA auseinandersetzen. Der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser erklärt dazu: “In den kommenden Monaten werde ich mich intensiv dafür einsetzten, dass sich eine Mehrheit im Europäischen Parlament gegen das Abkommen findet und ACTA noch verhindert werden kann.”

Martin Ehrenhauser hat die Unterzeichung des ACTA-Abkommens durch Österreich mit großer Sorge aufgenommen: “Ich sehe die Grundrechte der österreichischen und europäischen Bürger bedroht. Auch das Europäische Parlament wird über ACTA abzustimmen haben. Schon lange fordere ich ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs einzuholen, bevor eine Abstimmung über ACTA stattfinden kann. Die Unterzeichung von ACTA durch Österreich ist daher als grob fahrlässig zu bezeichnen.”

Bereits jetzt gibt es verschiedene Gutachten, die auf eine weitreichende Einschränkung der Grundrechte hindeuten. Darüber hinaus werden auch Staaten, vor allem Entwicklungsländer, von den Auswirkungen des Abkommens betroffen sein, obwohl sie an den Verhandlungen gar nicht teilgenommen haben. Ehrenhauser erklärt dazu abschließend: “ACTA ist von Beginn an völlig schief gelaufen. Es ist Zeit, einen Schlussstrich unter diesen Irrsinn zu setzten. Das Abkommen muss aufgegeben werden.”

M. Ehrenhauser zur Wahl des EP-Präsidenten: „Einen handzahmen Schulz benötigen wir nicht!“

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M. Ehrenhauser zur Wahl des EP-Präsidenten: „Einen handzahmen Schulz benötigen wir nicht!“


Straßburg (OTS) – Das Europäische Parlament hat heute mit deutlicher Mehrheit den Sozialdemokraten Martin Schulz zu seinem neuen Präsidenten gewählt. Auch der fraktionsfreie EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser stimmte für den Deutschen.


„Die Rechte des Europäischen Parlaments sind schwach und werden in Zeiten der Geldsystemkrise von den EU-Regierungsvertretern weiter ausgehöhlt. Wir brauchen einen Parlamentspräsidenten, der die Rechte des EU-Parlaments kraftvoll erstreitet und den Regierungsvertretern die Leviten lesen kann. Trotz vieler Vorbehalte traue ich Martin Schulz als einzigen der drei Kandidaten dies zu“, so die Begründung des fraktionsfreien EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser für sein Abstimmungsverhalten.


Gleichzeitig mahnt Ehrenhauser jedoch den neuen Präsidenten sich nicht von der traditionell sehr ruhigen Amtsführung seiner Vorgänger vereinnahmen zu lassen: „Einen handzahmen Schulz benötigen wir nicht!“


Die immer wieder durch Absprache erfolgte Aufteilung des Amtes zwischen den beiden größten Fraktionen des EU-Parlaments bezeichnet Ehrenhauser jedoch als „Unding, das im Widerspruch zur freien Wahl steht.“


M. Ehrenhauser zu Fluggastdaten: “Kommission verbreitet gezielt die Unwahrheit”

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Utl.: “Anonymisierung” von Passagierdaten finde nie statt / Malmström wende “Datenwäsche-Trick” an, um Bürgerrechte zu umgehen

Brüssel (OTS) – Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser kritisiert die EU-Kommission anlässlich der Vorstellung des Abkommens zum Transfer von Fluggastdaten (Passenger Name Records, PNR) in die USA scharf: “Kommissarin Malmström verbreitet gezielt die Unwahrheit, wenn sie von einer ‘Anonymisierung’ von Daten nach sechs Monaten spricht. Alle gespeicherten personenbezogenen Daten können innerhalb einer Frist von zehn Jahren von Ermittlungsbehörden im Klartext gelesen werden”, stellt Ehrenhauser klar.

Ehrenhauser wirft der EU-Kommission vor, mittels “Datenwäsche-Trick” Bürgerrechte zu umgehen. “Das falsche Gütesiegel der anonymen und vorgeblich nicht-personenbezogenen Daten soll die irrsinnig lange Speicherfrist rechtfertigen.” Dabei sollen die Daten “auf Knopfdruck” jederzeit in personenbezogene Daten umgewandelt werden können.

Eine eindeutige Definition von “Anonymisierung” und deren Abgrenzung zur “Pseudonymisierung” nennt etwa das deutsche Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Daraus wird klar ersichtlich, dass es sich bei de-anonymisierbaren Datensätzen um eine bloße “Pseudonymisierung” handelt und diese Datensätze auch als “personenbezogen” zu klassifizieren sind.

Der Text des Abkommens ist für EU-Abgeordnete ausschließlich in einem geheimen Leseraum des Parlaments unter Aufsicht möglich. Die Volksvertreter dürfen das Abkommen zwar lesen, allerdings weder Notizen anfertigen, noch über den Inhalt sprechen. “In diesem Zusammenhang stößt besonders übel auf, dass die Kommission ihre verwirrende Interpretation des Textes selbst an die Presse spielt, während Abgeordnete daran gehindert werden, die Öffentlichkeit über die Auswirkungen des Abkommens zu informieren”, so Ehrenhauser indigniert.

Ehrenhauer kündigt mehrere parlamentarische Anfragen zu dem Thema an.

Passagierdaten: “Abkommen würde rechtlicher Überprüfung nicht standhalten”

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Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten mit Australien mit 463 zu 96 Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen / Ehrenhauser hofft nun auf rechtliche Prüfung durch Mitgliedstaaten


Straßburg – Das Ergebnis der heutigen Abstimmung über das Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten (PNR) an australische Sicherheitsbehörden bezeichnet der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser als “schweren Rückschlag für die Glaubwürdigkeit des Parlaments als Wächter über die Bürgerrechte in Europa.”


Das Europäische Parlament nahm das PNR-Abkommen mit Australien mit 463 zu 96 Stimmen und 11 Enthaltungen mehrheitlich an. Besonders pikant dabei: Ein von Linken, Grünen und Unabhängigen gefordertes Gutachten durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde mehrheitlich abgelehnt, obwohl selbst die für das Abkommen zuständige Berichterstatterin Sophie in’t Veld (Liberale) bei einer Aussprache mit der EU-Kommission am Mittwoch Abend die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Massenspeicherung von Daten anzweifelte und die lange Speicherdauer von fünfeinhalb Jahren als “willkürlich” und “grundlos” bezeichnete.


“Selbst verhandlungsführenden Abgeordneten ist scheinbar bewusst, dass das Abkommen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten würde. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird bei einer anlasslosen und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung nicht erfüllt. Eine permanente Rasterfahnundung wird die Sicherheit der Bürger nicht erhöhen, jedoch ihre Freiheit massiv einschränken”, ist Ehrenhauser überzeugt.


Ehrenhauser forderte vergangene Woche bei einem Treffen mit Justizministerin und PNR-Kritikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Rahmen einer europäischen Aktionswoche der Initiative NoPNR in Berlin die deutsche Bundesregierung dazu auf, ein Gutachten über die Vereinbarkeit der Passagierdatenabkommen mit europäischem Recht beim EuGH einzuholen. Deutschland hatte sich im Rat als einziges Land bei der Abstimmung zum PNR-Abkommen enthalten. Eine Überprüfung könne zudem auch bei den Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten stattfinden. “Jede Regierung, die Verfassung und Grundrechte respektiert, ist nun gut beraten, zumindest die Rechtmäßigkeit dieses Abkommens zu überprüfen”, fordert Ehrenhauser.


Artikel 218 Abs. 11 AEUV (Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen) im Wortlaut:
“Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder die Kommission können ein Gutachten des Gerichtshofs über die Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge geändert werden.”

Pirker: Lobby-Tätigkeiten bereits während Zeit als EU-Abgeordneter

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Strasser-Nachfolger Hubert Pirker gab auf seiner mittlerweile gelöschten Website eu-triconsult.at an, als “Mitglied des Europäischen Parlaments 1996 – 2004 und 2006 – 2009″ “Beratung von Unternehmen zur Nutzung von EU-Programmen und Projekten sowie zur Beeinflussung des EU-Gesetzgebungsprozesses und internationaler Abkommen” geleistet zu haben.


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Pirkers teilte seinen Lebenslauf in vier Teile auf: “Mitglied des Europäischen Parlaments, Leiter der EU-Korea Delegation, Koordinator und Sicherheitssprecher, Chairman im Stabilitätspakt für Südost-Europa.” In Medienberichten hatte er bereits zugegeben, nach seiner Zeit als Abgeordneter für Unternehmen in Korea tätig geworden zu sein.



Ein Backup der gesamten Website können Sie als ZIP-Datei hier downloaden.

Keine Versiegelung von Büro des Spaniers Pablo Zalba Bidegain

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Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser (Liste Martin) kritisiert, dass das Büro des spanischen Konservativen Pablo Zalba Bidegain bisher nicht versiegelt wurde. Damit würde ihm genügend Zeit zur Verfügung stehen, um belastende Unterlagen zu vernichten.


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Bild: Assistenten arbeiten am Montag weiter für ihren Abgeordneten.


“Zalba hatte sogar einen Änderungsantrag im Sinne der Finanzindustrie eingebracht und Geld der scheinbaren Lobbyisten nicht abgelehnt. Obwohl höchste Verdunklungsgefahr besteht, wird in seinem Büro heute jedoch munter weitergearbeitet”, ist Ehrenhauser empört. Ein Rücktritt des Spaniers müsse “eine Selbstverständlichkeit” sein, die Europäische Volkspartei (EVP) müsse handeln.

G4S-Mitarbeiter bewacht Strassers Büro

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Utl.: Betrugsbekämpfern OLAF wurde gestern Zutritt zu Büro verweigert / Strasser erst nach Enthüllungen aus G4S-Aufsichtsrat zurückgetreten / Haushaltskontrollausschuss hat sich gegen Vertragsverlängerung mit G4S ausgesprochen


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Das Foto in Druckqualität können Sie hier downloaden.


Brüssel – Die heftig umstrittene Sicherheitsfirma G4S Security Services, bei deren österreichischem Ableger Ernst Strasser bis vor Kurzem Mitglied des Aufsichtsrats war, bewacht nun den Zugang zum Büro von Ernst Strasser. Gestern wurden nach Angaben der Financial Times der EU-Betrugsbekämpfungsbehörde der Zutritt für Ermittlungen verwehrt. Danach soll die EU-Parlamentsverwaltung ausgerechnet die Strasser nahestehende Firma beauftragt haben.


Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser dazu: “Das ist so als würde man einen Hund auf eine Wurst aufpassen lassen. Das Unternehmen G4S hat schließlich Strasser während seiner Tätigkeit als Parlamentarier regelmäßig Geld überwiesen.”


Ehrenhauser forderte nach dem jüngsten – und bisher dritten – Überfall im Europäischen Parlament die Auflösung des mehr als 120 Millionen Euro teueren Vertrags zu Gebäudebewachung. Gestern hat sich dafür eine Mehrheit im Haushaltskontrollausschuss gefunden. Mit 17 zu 10 Stimmen stimmten die Budgetkontrolleure gegen eine Verlängerung mit der bisherigen Firma.

M. Ehrenhauser enthüllt mit FTD: “Datenleck im SWIFT-Abkommen”

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Innereuropäische Überweisungen können an USA übermittelt werden / Deutscher Innenminister und verhandlungsführende Politiker haben öffentlich die Unwahrheit gesagt


Brüssel – Die Financial Times Deutschland (FTD) enthüllt in ihrer Dienstag-Ausgabe auf ihrer Titelseite gemeinsam mit dem unabhängigen EU-Abgeordneten Martin Ehrenhauser (Liste Martin), dass Finanztransaktionen innerhalb Europas nicht vom so genannten SWIFT-Abkommen ausgenommen sind.


Sowohl die mit der Materie vertrauten Politiker, als auch zahlreiche Medien hatten rund um die Einigung über den Austausch von Finanzdaten mehrmals beteuert, dass “innereuropäische Überweisungen” vom TFTP-Abkommen nicht betroffen seien. “Die Öffentlichkeit wurde beim SWIFT-Abkommen hinters Licht geführt. Aussagen von verhandlungsführenden Politikern entsprechen offensichtlich nicht der Wahrheit”, kritisiert Ehrenhauser.


So hatte der deutsche Innenminister Thomas de Maizière (CDU) gegenüber der Nachrichtenagentur AFP den Verhandlungserfolg, wonach Transaktionen innerhalb Europas ausgenommen sind, für sein Land reklamiert. Die sozialdemokratische Verhandlungsführerin Birgit Sippel (SPD) betonte bei einer Aussprache mit EU-Kommissarin Cecilia Malmström im EU-Parlament: “Und noch einmal: Innereuropäische Überweisungen sind nicht betroffen.” Ihr liberaler Kollege, SWIFT-Berichterstatter Alexander Alvaro (FDP) fügte hinzu: “Was also übrig bleibt, sind Daten von der Europäischen Union an Drittstaaten, die in die Vereinigten Staaten übertragen und ausgewertet werden.”


Ausschließlich SEPA-Transaktionen sind jedoch durch das Abkommen von der Übermittlung an die USA ausgenommen. Diese würden laut Statistik der Europäischen Zentralbank (EZB) weniger als 10 Prozent aller im Euroraum bearbeiteten Überweisungen ausmachen. Erfolgt eine Zahlung als EU-Standardüberweisung oder Eilüberweisung über das SWIFTNet FIN System, kann diese an die USA übermittelt werden.


Ehrenhauser sieht damit eine zentrale Auflage Europas für das SWIFT-Abkommen gebrochen. “Die Bedingung der EU, dass innereuropäische Überweisungen ausgenommen sind, ist nicht erfüllt. Der Massendatentransfer muss daher wieder gestoppt und die Verhandlungen neu gestartet werden.”


Entgegen der neueste Aussagen des deutschen Innenministeriums können nicht nur Daten von Bank-zu-Bank Transaktionen und Eilüberweisungen aus dem TARGET2 System, sondern auch herkömmliche EU-Standardüberweisungen mittels STEP2 vom Datenleck betroffen sein, wenn etwa die Empfängerbank nicht SEPA-fähig ist und sie ihre Kommunikation über SWIFTNet FIN abwickelt.


Die genaue Zahl der von einer Weiterleitung betroffenen Überweisungen ist unklar. In Österreich sind aufgrund der fortgeschrittenen SEPA-Umstellung vermutlich nur Eilüberweisungen betroffen. Über TARGET2 wurden 2009 täglich durchschnittlich 345.768 Zahlungen mit einem Volumen von 2,15 Milliarden Euro bearbeitet. Im Jahr 2010 wurden monatlich noch rund 200 Millionen Transaktionen in der Region Europa/Naher Osten/Afrika über SWIFTNet FIN abgewickelt.

M. Ehrenhauser (Liste Martin) reist als EU-Wahlbeobachter in den Sudan

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Vom 9. bis zum 15. Jänner werden 3,9 Millionen registrierte Wähler in rund 3000 Wahllokalen über die Sezession des südlichen Teils des Sudans entscheiden. Insgesamt werden 3100 nationale und 650 internationale Wahlbeobachter über Wochen den Prozess begleiten.


Auch 110 Personen der EU Election Observation Mission (EU EOM) werden vor Ort sein. Der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser reist mit einer Delegation des EU-Parlaments in den Sudan, um als Wahlbeobachter kurzeitig die EU EOM zu unterstützen. “Die Mission soll das Vertrauen in den Wahlvorgang stärken und Wahlbetrug vorbeugen.”


Am 17. Jänner wird die Leiterin der EU EOM, die belgische EU-Abgeordnete Véronique De Keyser, im Zuge einer Pressekonferenz in Juba, das Ergebnis der Mission verkündet.


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