Demokratie

(K)ein demokratisches Vorbild


Die derzeitige Weltordnung ist im Umbruch. Ein neuer Wettbewerb der Ideen zeichnet sich ab. Neben immer stärker aufkeimenden fundamental-religiösen Ideologien, ist dem demokratischen Prinzip mit dem chinesischen Autoritarismus ein Konkurrent entwachsen, von dem aus bereits eine beträchtliche Sogwirkung ausgeht. Das ehemalige „Sturmgeschütz der Demokratie“, das deutsche Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, zitierte in seiner Serie zum Thema Demokratie anonym einen „bekannten deutschen Unternehmer“ mit dem Satz: „Wir sind nicht erfolgreich wegen der Demokratie, sondern trotz der Demokratie“.


Die These, dass nur Demokratien auf Dauer ökonomisch erfolgreich sein können, wurde mit Chinas Erfolg bereits widerlegt. Der Kampf der besseren Argumente hat somit begonnen. Und wie argumentiert der europäische Präsident, der in Zukunft für zweieinhalb Jahre von den EU-Staats- und Regierungschefs bestimmt werden soll – die wiederum fast nirgendwo in Europa direkt gewählt werden – wenn er nach China reist und dort über Menschenrechte und Demokratie spricht: Was kann er antworten, wenn er in Peking gefragt wird, mit wie vielen Stimmen und von wem er eigentlich selbst gewählt wurde?


Die Europäische Union leidet an beträchtlichen demokratischen Defiziten, daran ändert auch der Vertrag von Lissabon nichts. Die Zwitterfunktion des Rates bleibt bestehen. Dabei beschließen die Regierungen als Exekutivorgane der Mitgliedstaaten, als Legislativorgan in Brüssel EU-Recht. Das Europäische Parlament, das einzig direkt gewählte Organ der EU, hat weiterhin kein Initiativrecht. Alleine die Beamten der EU-Kommission bestimmen was EU-Recht wird und was nicht. Und die Judikative, der Europäischen Gerichtshofes, der ist nicht unabhängig. Dorthin werden Politiker von der nationalen Politik als Richter nach Luxemburg entsendet. So ist die Gewaltenteilung als grundlegendes Prinzip der verfassungsmäßigen Ordnung in den Mitgliedstaaten weitgehendst außer Kraft gesetzt.


Und von den demokratischen Mitgliedsstaaten werden weiterhin rasend schnell Kompetenzen nach Brüssel verlagert. Zirka 84 Prozent der deutschen Rechtsakte stammen bereits aus Brüssel. Insgesamt wurden in zehn Jahren 750 Richtlinien und 19.000 Verordnungen verabschiedet. Durch die unklaren Kompetenzverteilungen und die dadurch mögliche kontinuierliche Ausweitung der Befugnisse, sei es durch das klassische „Spiel über die Bande“, durch „Package Deals“ oder durch die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes – wie es das so genannte „Mangold-Urteil“ eindrucksvoll darlegte – schreitet eine sachwidrige Zentralisierung voran. Das Subsidaritätsprinzip wird sträflich missachtet.


Helfen kann dabei nur ein klarer Kompetenzkatalog, die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten die Zuständigkeit für einen Politikbereich von der EU wieder auf die nationale Ebene zurückzuverlagern sowie die Einrichtung eines vom EuGH unabhängigen Gerichtshofes für Subsidiaritäts- und Kompetenzfragen. Roman Herzog, ehemaliger Präsident des Bundesverfassungsgerichtshofes in Karlsruhe, regte in seinem Beitrag für die „Welt am Sonntag“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ dies bereits an. Nichts davon ist jedoch im Vertrag von Lissabon vorgesehen.


Im internationalen Wettbewerb der politischen Ideen strahlt diese EU somit nicht jene Kraft aus, die in der internationalen Politik als Vorbildwirkung dringend benötigt wird. Sie ist nicht in der Lage sich als Vorbild zu definieren, in der sich die Gesellschaft in demokratischer Selbstbestimmung weiterentwickelt.


 

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